Sozialhilfe BL: War das ein Dammbruch, Herr Eymann?
Als erster Schweizer Kanton hat das Baselbiet beschlossen, die Sozialhilfe-Beiträge unter die SKOS-Richtlinien zu senken. Diese galten als verbindlich.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Als erster Schweizer Kanton hat das Baselbiet beschlossen, die Sozialhilfe-Beiträge unter die SKOS-Richtlinien zu senken. Diese galten als verbindlich.
Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig revidiert und damit den aktuellen Anforderungen angepasst. Die jeweiligen Anpassungen sind breit abgestützt. An der letzten Revision 2021 wirkten fast 100 Personen aus den SKOS Gremien, aus der Wissenschaft und aus der Praxis mit.
Wie verändert es einen Menschen, wenn er jeden Monat 1200 Euro geschenkt bekommt? Forscher wollen die Wirkung eines bedingungslosen Grundeinkommens untersuchen. Millionen Bürger hatten sich für die Teilnahme beworben.
Die Überbrückungsleistungen richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie sollen die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherstellen.
Ergänzungsleistungen
Ab Januar 2021 gelten neue Bestimmungen für den Bezug und die Berechnung von Ergänzungsleistungen. Wo finden Fachpersonen der Sozialen Arbeit hilfreiche Informationen?
BLICK-Serie Armut in der Schweiz: Teil 1
Stefan Mathys wohnte einst in einem Haus mit Pool, nun lebt er seit fünf Jahren am Existenzminimum. Er erzählt aus seinem Leben in Armut und wieso ihm zwei Wochen Gefängnis drohen.
aktualisiertes Dokument, 16.07.2020
Was braucht ein Mensch in der Schweiz zum Leben und welchen Lebensstandard soll der Staat der Bevölkerung garantieren? Der Kern der Sozialhilfe ist das soziale Existenzminimum, das eine zentrale Referenzgrösse in der Schweizer Sozialpolitik geworden ist. Es ermöglicht armutsbetroffenen Menschen ein menschenwürdiges Dasein und die Teilhabe am Sozial- und Arbeitsleben.
Ein Schweizer Paar organisiert auf Facebook private Hilfe für Menschen, die am Existenzminimum leben. Helfer verschenken Kleider, laden armutsbetroffene Familien in den Zoo ein oder gehen mit ihnen Lebensmittel einkaufen. Diese Art der Direkthilfe kommt in der Deutschschweiz gut an.
An der Zusammenkunft der Sozialvorstände und Bezirksräte wurde das Thema „Sozialhilfe gemeinsam weiterentwickeln“ diskutiert. Die Teilnehmenden liessen sich zuerst über die verschiedenen Aktivitäten der SKOS, die SKOS-Richtlinien und die verschiedenen Revisionen derselben informieren.
Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Stelle verlieren, haben grössere Schwierigkeiten eine neue Arbeit zu finden. Erlischt ihr Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nach Vollendung des 60. Altersjahres, sollen sie bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter eine Überbrückungsleistung beanspruchen können, die ihren Existenzbedarf ausreichend deckt.
In der Schweiz bekommen zehn Prozent aller Beschäftigten sehr tiefe Löhne. Eine gute Erklärung gibt es nicht dafür.
Der Versuch, Finanzpolitik auf dem Buckel der Ärmsten zu machen, ist abgewehrt: Die Stimmberechtigten des Kantons Bern lehnen die vom Grossen Rat gewünschten Verschlechterungen in der Sozialhilfe ab.
Das Abstimmungsresultat vom 19. Mai 2019 zur Sozialhilfe-Revision löst beim Vorstand der BKSE bzw. den Berner Sozialdienstleitenden Erleichterung und Genugtuung aus. Die SKOSRichtlinien als tragender interkantonaler Kompromiss werden durch diesen Entscheid gestärkt.
Die staatliche Sicherung des Existenzminimums steht vor alten und neuen Herausforderungen: Kinder- und Altersarmut, Integration geflüchteter Menschen, neue Vorgaben durch das Bundesteilhabegesetz etc. Dieses Heft analysiert strukturelle Defizite und stellt Reformansätze für ein teilhabeorientiertes System der Existenzsicherung vor.
Bern stimmt als erster Kanton der Schweiz darüber ab, ob der Grundbedarf um 8 Prozent gekürzt werden soll.
Sozialhilfe ist mehr als Nothilfe. Sie deckt das Minimum, das man zum Leben braucht – nicht nur zum Überleben. Zum Leben gehört auch soziale Teilhabe. Der Grundbedarf in der Sozialhilfe muss wissenschaftlich erhoben und darf nicht willkürlich gekürzt werden.
Findet in einem Kanton eine Abstimmung statt, geht das die anderen Kantone nichts an. Im Prinzip. Nun entscheidet Bern über eine Kürzung der Sozialhilfe. Die Nachbarkantone befürchten deshalb «Sozialtourismus». Der Berner Sozialdirektor widerspricht – und wirft seinen Amtskollegen vor, sie mischten sich ein.
Regierungsrat Pierre-Alain Schnegg hat am Freitag den Abstimmungskampf zur Revision des Sozialhilfegesetzes eröffnet. Am 19. Mai wird darüber im Kanton Bern abgestimmt.
Seit einigen Jahren werden Leistungen der Sozialhilfe von kantonalen Gesetzgebern immer wieder in Frage gestellt, drastische Kürzungen werden diskutiert und zum Teil beschlossen. In der politischen Debatte erscheint die Dispositionsfreiheit der kantonalen Gesetzgeber schier grenzenlos. Der Autor ist im Auftrag der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS der Frage nachgegangen, inwieweit die Bundesverfassung einen Rahmen definiert, der den kantonalen Leistungskürzungen rechtlich verbindliche Schranken setzt.