Schwachstellen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht beseitigen
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vertieft abklären soll. Dabei geht es vor allem darum, wie nahestehende Personen besser in die Verfahren und Entscheide der KESB einbezogen werden können. Bei entsprechendem Bedarf soll bis Ende 2019 eine Vernehmlassungsvorlage vorbereitet werden.