Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Kindes-/Erwachsenenschutz

821 Beiträge gefunden


BJ

Schwachstellen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht beseitigen

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vertieft abklären soll. Dabei geht es vor allem darum, wie nahestehende Personen besser in die Verfahren und Entscheide der KESB einbezogen werden können. Bei entsprechendem Bedarf soll bis Ende 2019 eine Vernehmlassungsvorlage vorbereitet werden.

weblaw.ch

Alles für ein «like»: Sharenting vs. Kindeswohl

Kinderbilder in sozialen Medien aus Daten- und Kindesschutzsicht

Kinder werden heute nicht nur in die reale Welt, sondern auch in die digitale Welt geboren: Ihr Leben wird heute mit grosser Selbstverständlichkeit in sozialen Medien mit einem offenen Adressatenkreis geteilt. Die Privatsphäre der Kinder wird den Marketingmaschinen und Algorithmen preisgegeben, Kinder werden durch die digitale Welt geformt und beeinflusst. In der juristischen Literatur wird der Frage nach dem Schutz von Bildern und Daten von Kindern im Internet bisher jedoch wenig Beachtung geschenkt. Die Autorinnen füllen diese Lücke und stellen dabei die Kinder, die durch ihre Eltern in den sozialen Medien dargestellt werden, in den Fokus.

Der Schweizerische Beobachter

Rechtsberatung zum Nulltarif

Es gibt in der Schweiz verschiedene Stellen, wo Ratsuchende gratis Auskünfte zu Rechtsproblemen einholen können. Die wichtigsten Anlaufstellen im Überblick.

Der Bund

Kinderschutz braucht klare Regeln

Gutachten zu erstellen, ist auch für Experten äusserst anspruchsvoll. Umso unverständlicher, dass es hier keinerlei Regelung gibt. Seit das gemeinsame Sorgerecht 2014 zum Regelfall wurde, häufen sich Obhuts- und Besuchsrechtsstreitigkeiten zwischen getrennten Elternpaaren. Zuständig für diese Fragen ist die Kesb, die in hochstrittigen Situationen gern externe Sachverständige für Gutachten beizieht.Mehr zum Thema: Er bestraft per Gutachten (Tages-Anzeiger)

Grund- und Menschenrechte im Kindes- und Erwachsenenschutz

Ein Leitfaden für die Praxis

Dieser dritte Leitfaden zur Trilogie Grund- und Menschenrechte befasst sich mit dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Sozialarbeitende sind als Mitglieder einer Behörde, die Massnahmen anordnet, oder als Zuständige für deren Vollzug mit dafür verantwortlich, dass die Grund- und Menschenrechte der Betroffenen gewahrt werden. Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht bewegt sich an der Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Recht.

weblaw.ch

Rückführung trotz legalem Aufenthalt von über einem Jahr in der Schweiz

– einige Gedanken aus praktischer Sicht zum Urteil des Bundesgerichts 5A_982/2018 vom 11. Januar 2019

Im vorliegenden Fall hatte sich das Bundesgericht zur Frage zu äussern, ob ein Kind, welches sich – von Ferienaufenthalten im Ursprungsstaat einmal abgesehen – bis zum Rückführungsantrag aufgrund einer Elternvereinbarung 12 bzw. 14 Monate legal in der Schweiz aufgehalten hat, in das Ursprungsland zurückgeführt werden kann, nachdem die Mutter mit dem Kind entgegen der Elternvereinbarung nach einem Jahr nicht in das Herkunftsland zurückgekehrt ist. Die Erwägungen des Bundesgerichts geben aus praktischer Sicht – namentlich auch aus der Optik des Kindes gedacht – zu einigen Bemerkungen Anlass.

ARTISET

Empfehlungen zur ausserfamiliären Platzierung an die Kantone

CURAVIVA Schweiz ist der Einladung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK und der Konferenz für Kindes und Erwachsenenschutz KOKES gefolgt und hat sich an der Konsultation zu den Empfehlungen zur ausserfamiliären Platzierung beteiligt. Die Empfehlungen richten sich in erster Linie an die für den Kinder- und Jugendschutz zuständigen Stellen in den Kantonen. Sie verfolgen das Ziel, Mindeststandards zu setzen, um eine qualitativ hochstehende Praxis in diesem hochsensiblen Bereich zu gewährleisten. Insbesondere wird die Partizipation der Kinder im gesamten Prozess der Platzierung ins Zentrum gestellt.

Kescha

KESCHA-Auswertung: Es braucht mehr private Beistände, mehr Umsicht bei Gefährdungsmeldungen und mehr Kommunikation zur Vertrauensbildung

Die unabhängige Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) wird rege genutzt: Im Jahr 2018 wurden fast 1100 Fälle behandelt. Die Auswertung dieser KESCHA-Fälle durch die Universität Freiburg zeigt, dass im Erwachsenenschutzvor allem Probleme mit den eingesetzten Beiständen bestehen. Darum wird der verstärkte Einsatz von privaten Beiständen (Familienangehörige, ehrenamtlich tätige Privatpersonen etc.) empfohlen. Ein zugehöriges Postulat verlangt dazu die Prüfung einer Gesetzesänderung, wonach die KESB in jedem Fall die Möglichkeit der Einsetzung privater Beistände prüfen muss. Im Kindesschutz empfiehlt die Universität einen umsichtigen Umgang mit «Gefährdungsmeldungen» und hat dazu mit der KESCHA eine Broschüre entwickelt. Die dritte Empfehlung bezieht sich auf eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit, um das Vertrauen der Bevölkerung in die KESB zu stärken.