Krankenkassen-Prämien: Profitieren von Geld, das andere einzahlten
Krankenversicherer senken die Prämien, indem sie Reserven auflösen. Auch für neue Kunden – obwohl diese nicht mithalfen, die finanziellen Polster zu schaffen.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Krankenversicherer senken die Prämien, indem sie Reserven auflösen. Auch für neue Kunden – obwohl diese nicht mithalfen, die finanziellen Polster zu schaffen.
Der vorliegende Jahresbericht der Sozialversicherungen 2020 gibt einen systematischen und umfassenden Überblick über Entwicklung, Stand und Perspektiven der Sozialversicherungen sowie über die Strategie zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen.
Der Ständerat will den Kantonen weiterhin erlauben, Listen mit säumigen Prämienzahlern zu führen. Die Thurgauer Ratsmitglieder Brigitte Häberli und Jakob Stark hatten sich massiv gegen die Abschaffung gewehrt. Der Entscheid fiel am Ende äusserst knapp – mit Stichentscheid des Präsidenten.
Fünf Kantone führen eine schwarze Liste von säumigen Prämienzahlenden, welche nur Notfallbehandlungen erhalten. Die Listen verfehlen ihre beabsichtigte Wirkung, sind für die Betroffenen aber fatal.
Der Ständerat möchte es den Kantonen weiterhin ermöglichen, Listen zu führen für Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Damit stellt er sich gegen den Bundesrat.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass Kinder für die nichtbezahlten Krankenkassenprämien ihrer Eltern nicht haftbar gemacht werden sollen, und er möchte auch die Listen säumiger Prämienzahler abschaffen. An seiner Sitzung vom 28. April 2021 hat er zum Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten Stellung genommen. Das Parlament wird darüber entscheiden müssen.
Mit einem Pilotprojekt möchte der Zürcher Stadtrat die Gesundheitsversorgung für Personen ohne Krankenversicherung sicherstellen. Ein wichtiger Bestandteil davon ist die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Die Reserven der Krankenversicherungen sollen zugunsten der Versicherten abgebaut werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. April 2021 die Revision der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) verabschiedet. Sie präzisiert die Voraussetzungen für den freiwilligen Abbau von Reserven und die Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen durch die Versicherer. Die zulässige Mindesthöhe für einen Abbau der Reserven in der obligatorischen Krankenversicherung wird gesenkt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Juni 2021 in Kraft und wird zum ersten Mal im Rahmen der Prämienbewilligung 2022 umgesetzt.
Die Geschichte der Familie Tuil schlug Wellen: Sie lebt bewusst von wenig Einkommen, bezieht jedoch Prämienverbilligung. Einige Kantone berücksichtigen das bei der Berechnung.
In den letzten 20 Jahren haben sich die Krankenkassenprämien verdoppelt. Löhne und Prämienverbilligungen haben längst nicht Schritt gehalten. Für Haushalte mit tiefen Einkommen ist die Belastung nicht mehr tragbar.
Die Krankenkassenprämien steigen Jahr für Jahr und sind so für immer mehr Menschen mit tiefen Einkommen nicht mehr bezahlbar. Sie verstärken somit die Armut in der Schweiz. Dies liegt auch daran, dass Menschen mit tiefen Einkommen durch die Prämienverbilligung nicht mehr genügend entlastet werden. Die Kantone haben sich zu Lasten des Bundes aus der Finanzierung der Prämienverbilligung zurückgezogen und somit die Armutsprävention geschwächt. Caritas Schweiz beobachtet diese Entwicklung mit Sorge und fordert ein politisches Umdenken. Die Prämienverbilligung muss als zentrales Instrument der Armutsprävention anerkannt und entsprechend ausgebaut werden. Es braucht verbindliche Ziele, welche die Belastung der Haushalte begrenzen.
Das per 1. April 2020 in Kraft getretene, neue Prämienverbilligungssystem führt zu verschiedenen Anderungen bei den Prämienverbilligungen ab 2021.
Sie therapieren psychisch Kranke mit Rauschmitteln, sexuelle Handlungen sind dabei nicht tabu: Die Methoden der Kirschblüten-Ärzte sind hoch umstritten, manchen gelten sie als Sekte. Nun haben sie einen empfindlichen Rückschlag erlitten.
Medizinische Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich könnten in Zukunft einheitlich finanziert werden. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich eine einheitliche Finanzierung, da damit die koordinierte Versorgung gefördert, Fehlanreize beseitigt und die Prämienzahlenden entlastet werden. In einem Bericht zur zukünftigen Finanzierung der Pflegeleistungen, den er an seiner Sitzung vom 25. November verabschiedet hat, steht für den Bundesrat ein Einbezug der Pflegeleistungen in eine einheitliche Finanzierung im Vordergrund.
Der Kanton Solothurn soll sich nächstes Jahr mit rund 77 Millionen Franken an der Prämienverbilligung beteiligen. Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission stimmt dem entsprechenden Vorschlag des Regierungsrates zu. Zusammen mit dem Beitrag des Bundes stehen so rund 168 Millionen Franken zur Verfügung.
Der Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI) verzeichnet für das Prämienjahr 2020 ein Wachstum von 0,2% gegenüber dem Vorjahr. Der KVPI erreicht damit einen Indexstand von 194,8 Punkten (Basis 1999 = 100). Anhand des KVPI lässt sich die Auswirkung der Prämienentwicklung auf das Wachstum des verfügbaren Einkommens schätzen. Gemäss der KVPI-Modellrechnung des BFS reduziert die geringe Prämiensteigerung das Wachstum des verfügbaren Durchschnittseinkommens 2020 nicht.
Im Kanton Uri sollen künftig sämtliche Prämienverbilligungsgelder aus einem Fonds fliessen. Der Landrat hat in seiner Sitzung vom Mittwoch die dafür nötige gesetzliche Grundlage geschaffen.
Der Kanton Solothurn soll sich nächstes Jahr mit rund 77 Millionen Franken an der Prämienverbilligung beteiligen. Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission stimmt dem entsprechenden Vorschlag des Regierungsrates zu. Zusammen mit dem Beitrag des Bundes stehen so rund 168 Millionen Franken zur Verfügung.
Die Chancen stehen gut, dass National- und Ständerat im 2022 die schwarzen Listen bei den Krankenkassen abschaffen. Diese dürfen dann auch ausstehende Kinderprämien nur noch bei den Eltern eintreiben.
Die «Schweizerische Sozialversicherungsstatistik» gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der einzelnen Sozialversicherungszweige und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen.