Flüchtlinge fordern: Auch Afghaninnen und Syrer sollen S-Status erhalten!
Flüchtlinge kritisieren, dass nur Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, in der Schweiz den S-Status erhalten. Das sei rassistisch.
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Flüchtlinge kritisieren, dass nur Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, in der Schweiz den S-Status erhalten. Das sei rassistisch.
Ende April nahm die staatspolitische Kommission des Nationalrates den Vorstoss «Armut ist kein Verbrechen» an. Dieser kommt nun ins Parlament.
L.B.* ist in der Schweiz geboren, mit dem Status der vorläufig aufgenommenen Ausländer*innen, dem «F-Ausweis/Ausländer». Dieser Status, den sie auch heute mit 25 Jahren noch hat, gibt ihr das Recht, in der Schweiz zu leben. Doch ihre grundlegendsten Rechte bleiben damit eingeschränkt.
Der Bundesrat will die Sozialhilfeleistungen für Personen aus Drittstaaten während der ersten drei Jahre nach der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung senken. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) lehnt das Vorhaben entschieden ab.
Der Fall hat schweizweit für Aufsehen gesorgt. Mudza E.* (55) soll ausgeschafft werden – nach 26 Jahren in der Schweiz. Die alleinerziehende Mutter von zwei Töchtern hat Schulden und bezieht seit der Trennung von ihrem Mann Sozialhilfe.
Die Grenzbehörde der EU war in illegale Pushbacks von Hunderten, wahrscheinlich sogar Tausenden Flüchtlingen in der Ägäis involviert. Die illegalen Praktiken klassifizierte sie regelmässig falsch und verhinderte so ihre Aufklärung.
Aus den Kantonen hagelt es Protest gegen die geplante Sozialhilfe-Kürzung für Ausländer. Die Kantonsregierungen halten dem Bundesrat vor, seine Kompetenz zu überschreiten.
Zwischen Schutzstatus F und S liegt eine Welt. Das möchten auch die Flüchtlinge aus aller Welt im Luzerner Treff «HelloWelcome» gesagt haben.
Gemeinsame Stellungnahme von AvenirSocial und der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht UFS zur vernehmlassten Änderung des Ausländerund Integrationsgesetzes AIG.
Die SKOS lehnt die vorgeschlagene Gesetzesrevision ab.
Das «Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich» freut sich über die grosse Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine. Die Solidarität steht allen Schutzsuchenden zu.
Über 100 Personen werden jährlich gegen ihren Willen auf dem Luftweg aus der Schweiz rückgeführt, darunter auch Familien mit Kindern. Trotz jahrelanger Kritik der Zivilgesellschaft und internationaler Menschenrechtskomitees wenden Polizist*innen auf Rückführungsflügen regelmässig verschiedene Formen von Zwang und Gewalt an.
Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling: In vielen Lebensbereichen profitieren Menschen aus der Ukraine von einer Besserstellung gegenüber Vertriebenen aus anderen Ländern. Das sorgt für Irritationen.
Die letzten Tage zeigten eindrücklich, dass eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Menschen auf der Flucht möglich ist, wenn der politische Wille da ist. Diese Offenheit muss für alle gelten. Der Ständerat hat sich am 15. März gegen die Wiedereinführung des Botschaftsasyls ausgesprochen.
Bei der Überprüfung der Rückkehrzentren des Kantons Bern wurden diverse Menschenrechtsverletzungen sowie Missachtungen der Kinderrechtskonvention festgestellt.
Trotz offenen Kulturhäusern verhält sich das Publikum noch immer zögerlich. Woran liegts?
Der Nationalrat hatte dem Vorstoss zugestimmt, die vorberatende Kommission des Ständerats lehnte ihn nun jedoch knapp ab.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) ist der Ansicht, dass es Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation leichter gemacht werden sollte, sich einbürgern zu lassen, weshalb sie eine entsprechende parlamentarische Initiative beschlossen hat.
Steht die Uno-Flüchtlingskonvention auf einem «falschen Fundament», wie in einem NZZ-Gastkommentar behauptet wird? Eine Replik.
Seit einer Gesetzesänderung 2018 gibt es weniger Einbürgerungen – für viele Menschen sind die Hürden zu hoch geworden.