Unverrückbarer Grundpfeiler des Flüchtlingsschutzes
Zu ihrem 70-jährigen Jubiläum hat der Bundesrat die nach wie vor grundlegende Bedeutung und Aktualität der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 (GFK) bekräftigt. Das ist richtig und wichtig: Die GFK darf nicht in Frage gestellt werden. Handlungsbedarf besteht hingegen bei der Umsetzung – auch in der Schweiz. Dem Schutzgedanken der GFK ist stärker Rechnung zu tragen.