Ethik-Charta für Personen aus dem Prostitutionsgewerbe
Die beratende Kommission im Bereich der Prostitution hat eine Ethik-Charta für die Akteure des Prostitutionsgewerbes erarbeitet. Die Einhaltung der Charta ist nun Bedingung für die Erteilung einer Bewilligung zum Betrieb eines entsprechenden Etablissements. Ende Januar wurde die Charta den Etablissementverantwortlichen an zwei Informationsabenden vorgestellt.