Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe verabschiedet. Mit der Änderung werden die Kosten für die Pflege von Personen in Alters- und Pflegeheimen, die der Kanton zu tragen hat, nach oben angepasst. Diese Anpassungen sind hauptsächlich wegen der sinkenden Beiträge der Krankenversicherer, aber auch wegen des Lohnsummenwachstums nötig. Die Mehrkosten für den Kanton betragen gegenüber 2012 insgesamt rund 5,3 Millionen Franken.