Elterliche Sorge - Neue Regelungen und ihre Auswirkungen
Ende November 2013 hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass die Änderungen im Zivilgesetzbuch zur elterlichen Sorge ab 1. Juli 2014 in Kraft treten sollen. Damit wird die gemeinsame elterliche Sorge unabhängig vom Zivilstand der Eltern zur Regel. Nach Ablauf der Referendumsfrist im Oktober 2013 hätte das Gesetz bereits ab 1. Januar 2014 in Kraft treten sollen. Mit der Verschiebung um ein halbes Jahr kommt der Bundesrat den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden entgegen, die um eine Aufschiebung um ein Jahr gebeten hatten. Denn auch bei bereits erfolgten Scheidungen kann nachträglich ein Gesuch um gemeinsame elterliche Sorge eingereicht werden. Allerdings darf die Scheidung nicht länger als fünf Jahre zurück liegen. Die Kindes- und Erwachsenschutzbehörden befürchten, dass sie mit solchen Gesuchen überflutet werden und dem Mehraufwand zurzeit noch nicht gewachsen sind.