AHV/IV-Minimalrente steigt um 10 Franken, weitere Anpassungen in der 1., 2. und 3. Säule
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. September 2018 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1185 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen. Mehr zum Thema: Ab nächstem Jahr gibts höhere AHV-Renten (BZ) Preis- und Lohnentwicklung rechtfertigt Rentenerhöhungen (arbeitgeber.ch)