Exit gegen Suizidhilfe für Urteilsunfähige
Die Generalversammlung von Exit will Patienten ohne Urteilsfähigkeit keine Suizidhilfe ermöglichen. Sie hat einen entsprechenden Antrag bachab geschickt.
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Die Generalversammlung von Exit will Patienten ohne Urteilsfähigkeit keine Suizidhilfe ermöglichen. Sie hat einen entsprechenden Antrag bachab geschickt.
Sterbehilfe
Über 1200 Menschen nahmen 2015 Sterbehilfe in Anspruch. Der selbstbestimmte Tod wird zunehmend akzeptiert – die Belastung für die Familie aber unterschätzt.
Die Sterbehilfeorganisation ist ein Ausweg für Menschen, die todkrank sind oder keine Kraft mehr haben. 2015 begleitete Exit 200 Menschen mehr in den Tod als im Vorjahr. Zurück bleiben die Angehörigen, die mit dem Verlust zurecht kommen müssen. Wie zum Beispiel das Brüderpaar Felix und Kaspar. - Exit wehrt sich gegen Vorwürfe (SRF)
Sterbehilfe
2015 haben sich in der Deutschschweiz und im Tessin 782 Menschen entschieden, mit Hilfe von Exit aus dem Leben zu scheiden. Dies entspricht einem Anstieg um rund 30 Prozent. Das Durchschnittsalter lag bei 77,4 Jahren.
Suizidbegleitungen im Wohnquartier – das finden nicht alle unproblematisch. Eine Baselbieter Ärztin weicht nun auf ein Wohnmobil aus. Sie kämpft für die weltweite Legalisierung der Sterbehilfe.
Drei Viertel aller Deutschen möchten selbst über ihren Tod bestimmen. Mit der Entscheidung des Bundestags, professionelle Sterbehilfe in Deutschland künftig unter Strafe zu stellen, wird die Chance darauf noch kleiner. Es bleibt die letzte Reise in die Schweiz.
Am Montag hat im Berner Rathaus die Novembersession des Grossen Rates begonnen. Die wichtigsten Entscheide des Kantonsparlaments.
Argumente gegen die Sterbehilfe
Wer sich dagegen ausspricht, das Leben eines todkranken, leidenden Menschen zu beenden, hat einen schweren Stand. Die Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe und zur Beihilfe zur Selbsttötung ist hoch. Politiker plädieren dafür und es werden Anträge für eine Freigabe erarbeitet. In dieser Situation sind ethisch starke Argumente gegen solche Handlungen, die zum Tode eines Menschen führen, gefragt. Der Sozialethiker, EKD-Ratsvorsitzende und Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, erläutert die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe aus christlicher Sicht auch unter Berücksichtigung allen menschlichen Leids am Lebensende. Er bietet damit eine klare Orientierung in dieser schwierigen Frage.
Wenn im Kanton Bern jemand mit der Sterbehilfeorganisation Exit aus dem Leben geschieden ist, müssen Angehörige oft lange warten, bis die Formalitäten erledigt sind. Das Problem: Oft ist gerade kein Arzt, der den Tod bestätigt, zur Stelle.
Frei über den Tod entscheiden
Ärzte sollen auch Menschen, die nicht schwer krank sind, eine tödliche Dosis eines Betäubungsmittels verschreiben dürfen. Dafür setzt sich der Zürcher Hans von Werra ein – bis jetzt erfolglos.
Erika Preisig lebt zehn Gehminuten von der Grenze zu Deutschland entfernt. Aber es könnte sein, dass sie ab nächstem Jahr nie mehr einen Fuss nach Deutschland setzen darf. Denn die Ärztin leitet den Verein Lifecircle (Lebenskreis), eine von mehreren Schweizer Organisationen für Sterbehilfe. Diese - die bekannteste ist Exit - könnten von einer baldigen Verschärfung der deutschen Gesetzgebung über den begleiteten Freitod betroffen sein.
Das Kantonsparlament korrigierte seinen Entscheid vom Frühling, dass alle Basler Spitäler und Heime Sterbehilfe anbieten müssen.
Sterbehilfeorganisationen sind in der Schweiz nicht verboten. Viele Spitäler und Pflegeheime verbieten aber Organisationen wie «Exit» den Zugang zu ihren Häusern. Das Basler Parlament will dies ändern und stösst bereits auf Widerstand.
Sterbehilfe soll allen offen stehen, die in einem vom Kanton Basel-Stadt unterstützten Spital oder Alters- oder Pflegeheim sind. Der Grosse Rat hat eine Motion eines Freisinnigen mit dieser Forderung deutlich an die Regierung zur Stellungnahme überwiesen.
In vielen Heimen und Spitälern haben Sterbehilfeorganisationen auch dann keinen Zutritt, wenn es die Patienten wünschen. Das baselstädtische Parlament will ihnen den Zutritt nun gesetzlich ermöglichen. In der Westschweiz ist dies teilweise schon der Fall.
Die Deutschschweizer Sterbehilfeorganisation „Exit” hat im vergangenen Jahr zwei Drittel mehr Neuanmeldungen verzeichnet als 2013. Wie die Organisation am Mittwoch in Zürich mitteilte, gab es 2014 rund 13.500 Neueintritte. 583 Personen begingen demnach mit Unterstützung von „Exit” Suizid; 2013 waren es rund 450, 2010 noch 257 Personen.
Im letzten Jahr sind rund 13'500 Menschen Mitglied der Sterbehilfe-Organisation Exit beigetreten. So viele wie noch nie. Zugenommen hat auch die Zahl der Freitodbegleitungen.
Der Trend zum selbstbestimmten Lebensende ist unumkehrbar. Die Kirchen müssen umdenken.
Diverse Delikte und drei Vergewaltigungen bringen Jerry ins Gefängnis und letztlich in die Verwahrung. Todkrank möchte er nicht im Gefängnis sterben, sondern in Freiheit bei seiner geliebten Brigitte.