Kommentar: Die Zahl der ASP-Verlierer in Grenzen halten
Mit jeder Prämienverbilligung, die nicht gestrichen wird, wächst die Zahl der ASP-Verlierer nicht weiter.
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Mit jeder Prämienverbilligung, die nicht gestrichen wird, wächst die Zahl der ASP-Verlierer nicht weiter.
Der Bundesrat hat die Verordnung verabschiedet, die eine Teilkorrektur der in gewissen Kantonen seit dem Inkrafttreten des KVG zu viel bezahlten Krankenkassenprämien ermöglichen soll. Den Versicherten von 9 Kantonen wird in den Jahren 2015 bis 2017 ein Betrag von insgesamt 800 Millionen Franken rückerstattet. Er wird zu gleichen Teilen von den Versicherern, dem Bund und den Versicherten derjenigen Kantone finanziert, in denen zwischen 1996 und 2013 zu wenig Prämien bezahlt wurden. Die Verordnung über die Prämienkorrektur regelt die Umsetzung der vom Parlament im März verabschiedeten Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).
Die neuste Prognose zur Kostenentwicklung im Schweizer Gesundheitswesen bestätigt für den Kanton Zürich ein unterdurchschnittliches Wachstum, und die aktuellsten Zahlen des Bundes zeigen für die letzten Monate sogar rückläufige Ausgaben der Krankenversicherer im Kanton Zürich. Das muss sich auch auf die Krankenkassenprämien 2015 auswirken: Die Gesundheitsdirektion fordert deshalb Bund und Kassen auf, die in Aussicht gestellten Prämienerhöhungen zu korrigieren.
Nachdem die kantonsrätliche Finanzkommission (FIKO) letzte Woche dem Kantonsrat die Ablehnung der Erhöhung der Personalsteuer beantragt hat, hat sie das Geschäft erneut beraten und ist nun für eine Erhöhung um 10 Franken auf neu 30 Franken. Ferner hat sie dem Verteilschlüssel für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und die Pflegekostenbeiträge sowie einer Senkung der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung mehrheitlich zugestimmt.
Krankenkassen
Gemäss einer ersten Analyse des Portals bonus.ch werden die Krankenkassenprämien für das Jahr 2015 zwischen 4.5 und 6.5 Prozent steigen. Die alternativen Versicherungsmodelle (Hausarzt, Versorgungszentrum) sind von einer grösseren Prämienerhöhung betroffen als das traditionelle Modell. Bei den Franchisen für junge Erwachsene und Erwachsene wird die Erhöhung umso bedeutender, je höher die gewählte Franchise ist. Was die regionalen Unterschiede betrifft, so müssen sich die Deutschschweizer auf die grössten Prämienerhöhungen gefasst machen.
Die Bürgerlichen tragen die grosse Kürzung der Prämienverbilligung weiterhin mit, um die Berner Kantonskasse zu entlasten. Die Linke will das Referendum ergreifen: Aus ihrer Sicht findet hier eine Umverteilung von Arm zu Reich statt.
Immer mehr Familien und Alleinstehende können die Krankenkassenprämien nicht mehr bezahlen. Für solche Fälle gibt es kantonale Prämienverbilligungen. Nur: Die Kantone haben grossen Spielraum und sparen häufig genau dort.
Aufsicht über die soziale Krankenversicherung
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat die Detailberatung des Bundesgesetzes zur Aufsicht über die Krankenkassen aufgenommen. Sie führte eine breite Debatte über das Verfahren zur Prämiengenehmigung und die Notwendigkeit eines Korrekturmechanismus.
Die 19- bis 25-Jährigen hatten in den letzten Jahren die höchsten Aufschläge bei der Krankenkasse. Die Rechnung zahlen aber deren Eltern.
Der Grosse Rat hat am 3. Dezember 2013 im Rahmen der Budgetdebatte beschlossen, den massgebenden Prozentsatz für die Berechnung der Prämienverbilligung von heute 11 auf neu 11,5 Prozent zu erhöhen. Dazu muss das Dekret über den Anspruch auf Prämienverbilligung (DAP) geändert werden. Im Rahmen der Budgetberatung wurde rechnerisch von einer Bruttoentlastung des Kantons von 12 Millionen Franken ausgegangen.
Geht es nach Gesundheitspolitikern des Ständerats, soll die Krankenkasse künftig für Kinder bis 18 Jahre gratis werden. Kostenpunkt: 1,5 Milliarden Franken. Deshalb müsste die direkte Bundessteuer erhöht werden.
Ab diesem Jahr gelten neue Regeln für die Prämienverbilligungen. Verlierer sind Familien mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung.
Anlässlich seiner Sitzung vom 2. Dezember 2013 hat der Kantonsrat im Rahmen des Voranschlages 26 Millionen Franken für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung genehmigt. Von diesen 26 Millionen Franken bezahlt der Bund rund 14,9 Millionen Franken; 11 Millionen Franken übernimmt der Kanton. Der Regierungsrat hat nun für das Jahr 2014 den Selbstbehalt bei 38 % festgelegt, 3 % mehr als im Vorjahr. Beim Selbstbehalt handelt es sich um den Prozentsatz des anrechenbaren Einkommens, welcher eine bezugsberechtigte Person im Rahmen der Prämienverbilligung selbst zu leisten hat.
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Das Prämienverbilligungssystem im Kanton Zürich ist insgesamt zweckmässig, kann aber gezielt verbessert werden. Dies hat eine vertiefte Evaluation ergeben. Um die öffentlichen Mittel bei der Prämienverbilligung künftig noch bedarfsgerechter und effektiver einzusetzen, sieht der Regierungsrat gesetzliche Anpassungen vor.
Das Prämienverbilligungssystem im Kanton Zürich ist insgesamt zweckmässig, kann aber gezielt verbessert werden. Dies hat eine vertiefte Evaluation ergeben. Um die öffentlichen Mittel bei der Prämienverbilligung künftig noch bedarfsgerechter und effektiver einzusetzen, sieht der Regierungsrat gesetzliche Anpassungen vor.
Auch auf das Jahr 2014 steigen die Krankenkassenprämien im Kanton Schwyz wiederum an. Der durchschnittliche Anstieg der Schwyzer Krankenkassenprämien beträgt für Erwachsene 2.8% (CH: +2.2%), für junge Erwachsene 3.0% (CH: +3.0%) und für Kinder 3.2% (CH: 2.4%). Verglichen mit dem Schweizerischen Mittel liegt der Kanton Schwyz damit in der Rangfolge der prämiengünstigsten Kantone auf Platz neun.
Für 2014 rechnen die Krankenversicherer bei den Kosten, die sie pro versicherte Person im Kanton Bern tragen müssen, lediglich mit einer Zunahme von 0.2 Prozent. Trotzdem werden die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für erwachsene Bernerinnen und Berner im nächsten Jahr um 1.9 Prozent ansteigen. Damit verlangen die Krankenversicherer von den Bernerinnen und Bernern, wie bereits in den letzten Jahren, weiterhin deutlich zu hohe Prämien.
Das Bundesamt für Gesundheit hat heute die Krankenkassenprämien 2014 veröffentlicht. Für grundversicherte Erwachsene steigen die Prämien im Kanton Zürich um 2, 2 Prozent; sie bleiben damit unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Die Gesundheitsdirektion erachtet die Prämienerhöhung als unnötig, liegen die Prämien doch auch im kommenden Jahr über den von den Kassen prognostizierten Kosten.
Der moderate Anstieg der Krankenkassenprämien für 2014 weckt Befürchtungen für die nächsten Jahre.
Um 2,2 Prozent schlagen die Krankenkassenprämien 2014 auf. Wie immer hat diese Zahl für den einzelnen Versicherten begrenzte Aussagekraft: Es handelt sich um den gesamtschweizerischen Durchschnittswert für einen Erwachsenen mit 300 Franken Franchise und konventioneller Grundversicherung. Zum Thema: Wir steuern auf einen Prämienschock zu (Der Bund)Krankenkassenprämien steigen 2014 um durchschnittlich 2,2 Prozent (der arbeitsmarkt)