Divergente Diversion im Jugendstrafverfahren
Eine Untersuchung zu Ausmass, verfassungsrechtlicher Bewertung und Vermeidung regionaler Rechtsungleichheit unter Berücksichtigung der Diversionsrichtlinien
Die Diversion ist für die jugendstrafrechtliche Praxis von herausragender Bedeutung. Dessen ungeachtet wurde die notwendige Konkretisierung der §§ 45, 47 JGG umfassend an die Länderverwaltungen delegiert. Bereits im Jahr 1994 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Cannabis-Beschluss angedeutet, dass den Länderexekutiven bei der Festlegung von Kriterien für die (Nicht)Verfolgung von strafbarem Verhalten aus Opportunitätsgründen Grenzen gesetzt sind. Die Arbeit widmet sich der bislang nur ansatzweise erforschten Steuerungswirkung der auf Bundesländerebene erlassenen Richtlinien zur Handhabung der §§ 45, 47 JGG. Hierzu erfolgt eine Untersuchung ihrer Anwendungspraxis in Abhängigkeit von der Detailliertheit der Richtlinienvorgaben. Auf dieser Grundlage werden gesetzliche Modifikationen an den Rechtsgrundlagen der Diversion angeregt sowie ein Musterrichtlinienentwurf unterbreitet.