Fachzeitschrift Oktober 2018: Teilhabe
Die Uno-Behindertenrechtskonvention, der die Schweiz im Jahr 2014 beigetreten ist, fordert für Menschen mit Beeinträchtigung die gleichen Rechte ein, wie sie für Menschen ohne Behinderung selbstverständlich sind: Das Recht auf Autonomie und Teilhabe, auf die selbstbestimmte Wahl der Wohnform, der Ausbildung, der Arbeit und der Freizeitgestaltung. Auch wenn die Ratifikation der Uno-Konvention in der Schweiz bereits zu einem Umdenken geführt hat, braucht es grosse Veränderungen bis solche grundlegenden Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderung gelten.