Weggesperrt, bis die Therapie nichts mehr bringt
Bei der sogenannten kleinen Verwahrung liegt vieles im Argen. Eine Studie der Universität Bern zeigt: Es herrschen Willkür, Platzmangel und ein kontraproduktives Sicherheitsdenken.
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Bei der sogenannten kleinen Verwahrung liegt vieles im Argen. Eine Studie der Universität Bern zeigt: Es herrschen Willkür, Platzmangel und ein kontraproduktives Sicherheitsdenken.
Kleine Verwahrung
Ein Mann ist seit elf Jahren in einer sogenannt kleinen Verwahrung, obwohl er nur zu einer Strafe von knapp drei Jahren verurteilt wurde. Zweimal ging sein Anwalt vor Bundesgericht, zweimal bekam er recht. Der Fall wurde am Montag neu verhandelt – die Medien waren ausgesperrt.
Er missbrauchte eine 8-Jährige in Starrkirch-Wil und war bereits vorbestraft. Nun hat er seine Strafe abgesessen und ist aktuell frei, obwohl er laut Gutachter immer noch als pädophil gilt. Die Staatsanwaltschaft will ihn nun nachträglich verwahren und beantragt Sicherheitshaft. Vorerst ohne Erfolg.
Das Zürcher Obergericht hat die Verwahrung eines Vergewaltigers aufgehoben, obwohl alle Fakten dafür sprachen. Schuld daran sei ein «missglückter» Gesetzesartikel.Zum Thema:- Am Ziel vorbei (Tages-Anzeiger)
Urteil SB150531 vom 18. 10. 2016, noch nicht rechtskräftig.
Ein kosovarischer Familienvater, der im Oktober 2011 auf einem Sportplatz in Affoltern am Albis eine junge Frau vergewaltigte, wird nicht verwahrt.
Seit 2011 erlaubt der Kanton Bern verwahrten Straftätern nur noch selten begleitete Ausgänge oder Urlaube. Das Obergericht kommt nun zum Schluss, dass die restriktive Praxis nicht gerechtfertigt sei.
Urteil vom 3. Oktober 2016 (6B_875/2016)
Das Obergericht des Kantons Solothurn hat zu Recht die nachträgliche Verwahrung eines Mannes abgelehnt, der 2011 wegen Brandstiftung und versuchter Störung des Eisenbahnverkehrs verurteilt wurde. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn ab. Die Voraussetzungen für eine Verwahrung sind nicht erfüllt, weil der Betroffene gemäss den verbindlichen Sachverhaltsfeststellungen im Strafurteil keine ausreichend schwerwiegenden Straftaten begangen und keine Personen verletzt hat oder verletzten wollte.
Der Fall sorgte schweizweit für Aufregung: Vor drei Jahren wurde die Genfer Sozialtherapeutin Adeline F. getötet. Der Täter: Fabrice A. Er befand sich im Strafvollzug. Im September 2013 tötete er während eines begleiteten Freigangs mutmasslich die junge Frau. Heute beginnt in Genf der Prozess. Zum Thema: Adelines Mörder vor Gericht (Der Bund)
Mehr als neun Jahre wurde Adrian Schmid weggesperrt – obwohl er niemanden umgebracht, vergewaltigt oder verletzt hatte. Dann wird er unverhofft und plötzlich entlassen. Wie geht er mit der neu gewonnenen Freiheit um?
Für psychisch auffällige Straftäter fehlen in der Schweiz 300 Therapieplätze. In manchen Fällen fordern die Betroffenen deshalb Wiedergutmachung.
Der 39-jährige Angeklagte im Mordfall Marie wurde von zwei Psychiatern begutachtet. Einer von ihnen plädiert für eine lebenslange Verwahrung.
Adrian Schmid ist weder Mörder noch Vergewaltiger. Trotzdem wurde er verwahrt. Knapp zehn Jahre und vier Gutachten später darf er das Gefängnis verlassen. Was ist geschehen?
Alte Verwahrte
Verwahrten Straftätern bleibt nichts anderes, als den Tod zu erwarten. Die Altersabteilung der Justizvollzugsanstalt Lenzburg will diesen Inhaftierten ein menschenwürdiges Lebensende ermöglichen.
BGer-Urteil vom 4. Februar 2016 (6B_513/2015)
Die Verurteilung eines Täters zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe schliesst diegleichzeitige Anordnung einer Verwahrung nicht aus. Zwar fällt der Vollzug einerVerwahrung im Anschluss an eine lebenslange Freiheitsstrafe tatsächlich kaum inBetracht, weil diese bei anhaltender Gefährlichkeit des Täters unbeschränkt langedauert. Allerdings hat die zusätzliche Anordnung einer Verwahrung Einfluss auf denfrühest möglichen Zeitpunkt für eine bedingte Entlassung aus der Freiheitsstrafe undauf den dabei anzuwendenden Massstab.
Lebenslange Verwahrung
Mike A. ist der einzige lebenslang verwahrte Täter in der Schweiz. Wie kam es dazu? Sarah Jäggi hat den Vergewaltiger und Mörder in der Strafanstalt Pöschwies besucht.
Der Ständerat will unbegleitete Ausgänge für Straftäter verbieten. Verwahrte sollen das Gefängnis höchstens noch in Begleitung verlassen dürfen.
Urteil vom 5. November 2015 (6B_217/2015)
Das Bundesgericht hebt die vom Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt angeordnete lebenslängliche Verwahrung eines mehrfachen Sexualstraftäters auf,weil eine gesetzliche Voraussetzung dazu nicht erfüllt ist. Es heisst die Beschwerdedes Mannes teilweise gut und weist die Sache zu neuem Entscheid zurück. Nicht zubeurteilen hatte das Bundesgericht die Zulässigkeit einer allfälligen ordentlichenVerwahrung des Täters.
Immer wieder verging er sich in den letzten 40 Jahren an Frauen. Auch, nachdem ihm Hafterleichterungen gewährt wurden. Die Basler Justiz beschloss, den Serientäter lebenslang zu verwahren. Jetzt hebt das Bundesgericht den Entscheid auf – die Taten seien nicht schlimm genug. Zum Thema: - Lebenslange Verwahrung: Kritik sogar aus der SVP (Der Bund)- Toter Buchstabe gehört abgeschafft (Tages-Anzeiger)
Bundesgericht
Ein 36-jähriger Aargauer, der im Januar 2011 ein damals 15-jähriges Mädchen sexuell missbrauchte und ins Tessin entführte, wird definitiv verwahrt.
Verwahrung
Die Kommission hat sich mit dem Verwahrungsrecht befasst und will dieses in einigen Punkten verschärfen. Zum Thema:- Mehr Verwahrungen mit strengeren Auflagen (der Bund)