Bundesgericht gibt Justiz mehr Spielraum im Umgang mit gefährlichen Tätern
Eine «kleine Verwahrung» und andere therapeutische Massnahmen können auch verhängt werden, wenn keine schwere psychische Störung «im engeren Sinn» vorliegt. Das sagt das Bundesgericht. Strafverteidiger sprechen von einer fatalen Niederlage: Sie befürchten eine Flut von Massnahmen.