Rückerstattungspflicht der Heimkantone abgeschafft
Per 8. April 2017 wurde die Rückerstattungspflicht der Heimkantone an die Sozialhilfekosten der Aufenthalts- und Wohnkantone abgeschafft. Bis zum 8. April 2018 können Wohn- und Aufenthaltskantone alle Leistungen, die ihnen bis zum 7. April 2017 entstanden sind, den Heimkantone noch in Rechnung stellen. Die SKOS stellt ein Merkblatt zum Thema zur Verfügung.