Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Unfallversicherungsgesetz

13 Beiträge gefunden


Unfall?

Novembertagung 2015 zum Sozialversicherungsrecht

Der Tagungsband setzt sich intensiv und vertieft mit den Fragen auseinander, welche sich im Zusammenhang mit dem Unfallbegriff ergeben. Im Versicherungsrecht stellt der Unfall eines der zentralen Risiken dar. Nicht so leicht fällt es manchmal, den Begriff zu konkretisieren und zu verstehen. Der vorliegende Band gibt Antworten und regt zugleich zu weiteren Überlegungen an.

BAG

Anwendung des Unfallversicherungsrechts soll präzisiert und vereinfacht werden

Nach der Revision des Unfallversicherungsgesetzes im Herbst 2015 ist auch eine Anpassung der entsprechenden Verordnung notwendig. Dabei sollen einzelne Punkte präzisiert werden, wie beispielsweise Angaben über die anzuwendenden Tarife bei medizinischen Behandlungen. Das Eidgenössische Departement des Innern schickt die Verordnungsänderungen bis Ende Juni 2016 in die Anhörung.

Die Harmonisierung von Haftungsprivilegierungen und Regress in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Arbeit untersucht Möglichkeiten, wie in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung die Haftungsprivilegierungen und der Regress hinsichtlich Verschuldensgrad und Verschuldensbezugspunkt zugunsten des Geschädigten harmonisiert werden könnten. Erörtert werden Alternativen de lege lata und de lege ferenda.Haftungsprivilegierungen und Regress sind derart geregelt, dass für den Regress der gesetzlichen Unfallversicherungsträger weniger enge Voraussetzungen vorliegen müssen, als sie für den Schadensersatzanspruch des Geschädigten gelten. Die Darstellung der historischen Entwicklung der Normen ermöglicht deren Verständnis. Rechtsvergleichend wird die Ausgestaltung von Haftungsprivilegierungen und Regress in der gesetzlichen Unfallversicherung der Schweiz betrachtet. 

Das Schweizer Parlament

Nahe am Kompromiss der Sozialpartner und Versicherer

Revision der Unfallversicherung

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat den ersten Teil der Revision des Unfallversicherungsgesetzes einstimmig angenommen; sie wich lediglich in einem Punkt vom Kompromiss ab, den die Sozialpartner und Versicherer geschmiedet hatten. Weiter ist die SGK-NR auf die Vorlage zur Steuerung des ambulanten Bereichs eingetreten. 

BAG

Bundesrat für lückenlosen und fairen Unfallschutz

Der Bundesrat möchte das Unfallversicherungsgesetz (UVG) in einigen Punkten revidieren. Unter anderem will er verhindern, dass jemand trotz Arbeitsvertrag nicht versichert ist. Ausserdem soll für Katastrophen eine Ereignislimite eingeführt werden. Die Anpassungen werden von den Sozialpartnern und Versicherern mitgetragen. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf ans Parlament überwiesen. 

EDI

Das Unfallversicherungsgesetz soll angepasst werden

Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) soll in einzelnen Punkten revidiert werden. So sollen gewisse Deckungslücken geschlossen, eine Limite für Grossereignisse eingeführt und Überentschädigungen verhindert werden. Die Anpassungen sind unter Einbezug der Sozialpartner und der Versicherer entstanden und sollen rasch umgesetzt werden. Der Bundesrat schickt die Revision in eine konferenzielle Vernehmlassung.

Suva

Heute vor 100 Jahren: Ein "Wahrzeichen der Solidarität" entsteht

Vor 100 Jahren, am 2. Oktober 1912, erteilte der Bundesrat dem neu gewählten Verwaltungsrat den Auftrag zur Gründung der Suva. Der Schutz der Gesundheit und die finanzielle Absicherung für Verunfallte und ihre Angehörigen waren und sind ein Grundstein des sozialen Friedens in unserem Land. Bis heute ist das Modell Suva ein erfolgreiches Beispiel der gelebten Sozialpartnerschaft.

NZZ Online

Keine Unfall-Taggelder in der U-Haft

Arbeitsfährige Gefangene sollen nicht benachteiligt werden

Wer verletzt in der Untersuchungshaft sitzt, hat keinen Anspruch auf Taggelder der Unfallversicherung. Laut Bundesgericht würden sonst gesundheitlich angeschlagene Insassen gegenüber arbeitsfähigen Inhaftierten privilegiert.BGer 8C–337/2011 vom 28.2.2012