Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Einbürgerung

263 Beiträge gefunden


EKM

Die EKM erleichtert die erleichterte Einbürgerung

Ab sofort können sich Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz lebten, erleichtert einbürgern lassen. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM richtet sich mit einem Video-Clip und einer Webseite an Personen der dritten Ausländergeneration und zeigt Schritt für Schritt, wie diese vorgehen müssen, wenn sie die neue Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung nutzen möchten.- Der Bund vereinfacht die erleichterte Einbürgerung (SRF)

SEM

Erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration tritt in Kraft

Ab Mitte Februar können sich junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, im erleichterten Verfahren einbürgern lassen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Januar 2018 die entsprechende Änderung verabschiedet und per 15. Februar 2018 in Kraft gesetzt.

Heinrich Böll Stiftung

Demokratisierung durch Migration - Politische Integration braucht Veränderung

Rund 8.5 Millionen Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, dürfen nicht wählen gehen, weil sie keinen deutschen Pass besitzen. Eine Beseitigung dieses Demokratiedefizits könnte die offene Gesellschaft gegen antidemokratische Kräfte stärken. Welchen Nachholbedarf gibt es und wie kann praktische Demokratisierung gelingen?

Kanton Zürich

Einbürgern nach einheitlichen Regeln und objektiven Kriterien

Nachdem der Bund die Rechtsgrundlagen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts vollständig überarbeitet hat, müssen die kantonalen Bestimmungen an die neuen Vorgaben angepasst werden. Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass die Zürcher Gemeinden das Bürgerrecht künftig nach einheitlichen Kriterien erteilen. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat im Sinn einer Übergangslösung eine neue Bürgerrechtsverordnung erlassen. Diese gilt ab 1. Januar 2018 bis zur Inkraftsetzung des revidierten kantonalen Bürgerrechts.