Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Recht (Wohnen)

83 Beiträge gefunden


Wohnen mit wenig Geld

Working Poor-Familien in der Stadt Zürich, ihre Wohnbiographien und das Feld der Professionellen Sozialen Arbeit

Die Wohnverhältnisse – also wie jemand wohnt – sind gerade für Menschen mit kleinem Budget entscheidend, um ihre Lebenssituation stabilisieren oder verbessern zu können. Gleichzeitig stellen sie häufig einen Faktor der Ungleichheit und ein Armutsrisiko dar. Familien an der Armutsgrenze, sogenannte Working Poor-Familien, stellen unter den Wohnungssuchenden eine besonders vulnerable Gruppe dar. Während es zur Problematik des günstigen Wohnungsbaus etliche quantitative Analysen gibt, stellen qualitative Auseinandersetzungen mit Fragen von Wohnen und Prekarität eine Lücke in der deutschsprachigen Literatur dar. Die Masterarbeit rückt deshalb die prekären Wohnbedingungen von Working Poor-Familien und ihre dazugehörigen Wohnbiographien in den Fokus. 

Stadt Bern Stadtkanzlei

Verbesserungen bei häuslicher Gewalt und Exmissionen

Der Gemeinderat begrüsst den überarbeiteten Gesetzesentwurf des Regierungsrats betreffend die Kompetenzen von Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstattalter. Die Änderungen bei häuslicher Gewalt und dem Vollzug von gerichtlich bewilligten Räumungen von Liegenschaften (Exmissionen) erachtet der Gemeinderat als zentrale Verbesserungen.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch mit Obligationenrecht (ZGB/OR)

Textausgabe mit Anhängen, Querverweisen, Sachregister und Anmerkungen

Die seit Jahrzehnten bewährte, unentbehrliche Textausgabe liegt Ende August 2016 in der 51. Auflage vor. Auch die neueste Auflage besteht je aus einem separaten Teilband zum ZGB und zum OR sowie aus einem Gesamtband, der ZGB und OR vereint.Auch für diese Neuauflage wurde die Textausgabe mit aller Umsicht nachgeführt, um den vielfältigen Neuerungen Rechnung zu tragen (z.B. Widerrufsrecht, Konsumkredit, Revisionsaufsicht und Umsetzung der Empfehlungen der Groupe d’action financière in ZGB, OR, KAG und BEG). Zudem enthält sie schon jetzt die neuen Bestimmungen zum Kindesunterhalt (i.K. 1. Januar 2017) und jene zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung.

BGer

Voraussetzung zur Anfechtung des Anfangsmietzinses: Nachweis von Wohnungsnot reicht aus

Urteil vom 18. Mai 2016 (4A_691/2015)

Als Voraussetzung zur Anfechtung des Anfangsmietzinses genügt der Nachweis, dass im örtlichen Markt Wohnungsnot herrscht. Nicht notwendig ist, dass die Mieter darüber hinaus beweisen, sich beim Abschluss des Vertrages in einer Not- oder Zwangslage befunden zu haben. Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung und hebt ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich auf.Zum Thema: Bundesgericht senkt Hürde für Klagen gegen Anfangsmieten (SRF)

Der Bund

Die Hüttendorfzone, ein Scherbenhaufen

Die Zone für Wohnexperimente in Riedbach ist in weite Ferne gerückt.In Riedbach wird es nicht so schnell ein Hüttendorf geben. Bereits in der letzten Woche teilte die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) mit, dass sie die Beschwerden gegen die Zone für Wohnexperimente gutgeheissen hat.- Stadtnomaden sind sauer (Berner Zeitung)

Vertragsfreiheit im Schweizer Mietrecht von 1804 bis 2014 unter besonderer Berücksichtigung des Mietzinses

Rechtshistorischer und rechtspolitischer Hintergrund der heutigen Vertragsschranken im Mietrecht

Wie erklären sich die Vertragsschranken im heutigen Schweizer Mietrecht? Wie haben sich mietrechtliche Erlasse unter dem Blickwinkel der Vertragsfreiheit nach dem Ende der Helvetik bis in die jüngste Schweizer Gegenwart entwickelt? Diesen Fragen geht die vorliegende Publikation auf den Grund. Im Zentrum stehen die Genese und die Evolution der mehrheitlich heute noch geltenden obligationsrechtlichen Vertragsschranken, die den Gestaltungsspielraum von Mietzinsen begrenzen. Der Autor geht dabei insbesondere den zahlreichen, historisch gewachsenen inhaltlichen Verflechtungen der analysierten mietrechtlichen Normen nach. Stichworte sind «missbräuchliche Mietzinsen», «Orts- und Quartierüblichkeit», «Formularpflicht» oder die Bindung von Mietzinsen für Wohnungen an einen hypothekarischen Referenzzinssatz. 

Ktipp

Mietrecht - Interesse der Partnerin reicht für Eigenbedarf

Bundesgericht, Urteil 4A_673/2014 vom 24. Februar 2015

Ein Vermieter kündigte einem Mieter wegen Eigenbedarf: Er wolle mit seiner kranken Lebenspartnerin in die kleine Parterrewohnung ziehen. Der Mieter focht die Kündigung beim Kantons­gericht und dann beim Obergericht Glarus an. Sein Argument: Die Interessen der Lebenspartnerin stellen keinen Eigenbedarf des Vermieters dar.