Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Recht (Trennung/Scheidung)

184 Beiträge gefunden


scheidungsagentur.ch GmbH

Neue Regeln für den Vorsorgeausgleich bei einer Scheidung

Bei einer Scheidung muss das Pensionskassen-Guthaben, das während der Ehe angespart wurde, unter den Ehepartnern geteilt werden. Seit 2017 ist diese Teilung gerechter gestaltet. Bessergestellt werden Frauen und Männer, die wegen der Betreuung der Kinder nicht erwerbstätig waren. Bisher waren sie bei einer Scheidung oft benachteiligt. Die wichtigsten Änderungen der Gesetzesänderung im Überblick.

BFH, Soziale Arbeit

Finanzielle Engpässe nach der Scheidung: ihr oder sein Manko?

Geschiedene Frauen sind häufiger auf Sozialhilfe angewiesen als geschiedene Männer. Neben den unterschiedlichen Erwerbskarrieren von Männern und Frauen ist dies auf die Unterhaltsrechtspraxis zurückzuführen, die das Existenzminimum des besser verdienenden Partners unberührt lässt. Das Zentrum Soziale Sicherheit hat erstmals berechnet, welchen Einfluss dies auf das Armutsrisiko von geschiedenen Frauen hat.

Psychologie im Familienrecht - zum Nutzen oder Schaden des Kindes?

Dieses lebenspraktische Sachbuch greift die öffentliche Diskussion über Ungerechtigkeiten im Scheidungsverfahren, gerichtliche Fehlurteile und familienpsychologische Gutachter als „heimliche Richter“ auf. Es beschreibt anschaulich das sehr komplexe System der Zusammenarbeit von Gerichten, Gutachtern, Anwälten, Jugendämtern und Verfahrensbeiständen der Kinder und befasst sich insbesondere mit der Arbeit der psychologischen Sachverständigen.Verständlich erläutert der Autor dem Leser die Möglichkeiten für eigenverantwortliche Regelungen mit professioneller Unterstützung bis hin zu gerichtlichen Entscheidungen. Dabei geht er besonders auf die Aufgaben eines psychologischen Gutachters und die für ihn verbindlichen gerichtlichen Verfahrensregeln ein, so dass Eltern in der Lage sind, sich eigenverantwortlich an der psychologischen Begutachtung zu beteiligen. 

Der Schweizerische Beobachter

Rechte und Pflichten von Eltern

Eltern sind für den Unterhalt, die Pflege, Erziehung und Ausbildung sowie die umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens verantwortlich. Das gilt bis das Kind 18 Jahre alt wird. In der Regel haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht inne, üben die Elternpflichten also gemeinsam aus. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, hat der zweite Elternteil grundsätzlich das Recht und die Pflicht auf ein angemessenes Besuchsrecht sowie ein Recht auf Information.

NZZ Online

Bundesgericht: Die alternierende Obhut wird nicht zur Regel

Das Bundesgericht zeigt sich gegenüber der geteilten Kinderbetreuung von getrennt lebenden Eltern vorsichtig. Es formuliert eine Vielzahl von Kriterien, nach denen die Gerichte zu entscheiden haben.Zum Thema: - Bundesgericht definiert Kriterien für Entscheid über alternierendeObhut (BGer; Urteile vom 29. September 2016; 5A_904/2015, 5A_991/2015)- Bundesgerichtsurteil zur alternierenden Obhut: Schwieriger Rollenwechsel für Väter (NZZ)- Väter, die betreuen wollen, müssen richtig angehört werden (Tagesanzeiger)-

BGer

Bundesgericht definiert Kriterien für Entscheid über alternierende Obhut

BGEr-Urteile 5A_904/2015, 5A_991/2015 vom 29. September 2016

Das Bundesgericht legt Kriterien fest, die von den Gerichten beim Entscheid über die Frage zu beachten sind, ob bei getrennt lebenden Eltern bezüglich Kinderbetreuung das Modell der sogenannten alternierenden Obhut in Betracht kommt. Massgebend ist, ob die Betreuung zu ungefähr gleichen Teilen aufgrund der konkreten Umstände mit dem Kindeswohl vereinbar ist. 

Inclusion Handicap

Handicap und Recht, 10/2016: Scheidung: Neue Regelung des Vorsorgeausgleichs ab 2017

Für die Aufteilung der Pensionskassenguthaben bei einer Scheidung und bei einer gerichtlichen Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gelten ab 1.1.2017 neue Regeln. Damit werden gewisse nach bisherigem Recht entstehende Benachteiligungen beseitigt. Die neuen Regelungen bringen aber auch Veränderungen für Personen mit sich, die bei einer Scheidung bereits eine Invalidenrente der Pensionskasse beziehen.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch mit Obligationenrecht (ZGB/OR)

Textausgabe mit Anhängen, Querverweisen, Sachregister und Anmerkungen

Die seit Jahrzehnten bewährte, unentbehrliche Textausgabe liegt Ende August 2016 in der 51. Auflage vor. Auch die neueste Auflage besteht je aus einem separaten Teilband zum ZGB und zum OR sowie aus einem Gesamtband, der ZGB und OR vereint.Auch für diese Neuauflage wurde die Textausgabe mit aller Umsicht nachgeführt, um den vielfältigen Neuerungen Rechnung zu tragen (z.B. Widerrufsrecht, Konsumkredit, Revisionsaufsicht und Umsetzung der Empfehlungen der Groupe d’action financière in ZGB, OR, KAG und BEG). Zudem enthält sie schon jetzt die neuen Bestimmungen zum Kindesunterhalt (i.K. 1. Januar 2017) und jene zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung.

BSV

Der Vorsorgeausgleich bei Scheidung wird neu geregelt

Bei einer Scheidung oder bei der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wird das Guthaben aus der beruflichen Vorsorge unter den Eheleuten oder den Partnern/Partnerinnen künftig gerechter aufgeteilt. Der Bundesrat setzt die neuen Gesetzesbestimmungen und die entsprechenden Verordnungsänderungen per 1. Januar 2017 in Kraft. Bestehende Renten aus bisherigen Scheidungsurteilen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Jahres in Vorsorgerenten nach neuem Recht umgewandelt werden.