Opfer-Täter-Konfrontation: Ein Türöffner für Wiedergutmachung?
Die sogenannte restaurative Justiz will Opfer und Täter zusammenbringen. Als Therapie für die Opfer und zum Verhindern neuer Verbrechen.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Die sogenannte restaurative Justiz will Opfer und Täter zusammenbringen. Als Therapie für die Opfer und zum Verhindern neuer Verbrechen.
Verbrechensopfer suchen den Kontakt zu Tätern, um über das Erlebte hinwegzukommen. Das soll ihnen Antworten auf Fragen liefern, die sie vor Gericht nicht erhalten. Nun soll das Prinzip gesetzlich verankert werden. Doch Staatsanwälte warnen vor einer Fehlentwicklung.
Eine Analyse der gegenwärtigen Gesetzeslage und die Frage nach einem Revisionsbedarf im Schweizer Recht
Stalking - ein Begriff, der immer wieder Eingang in mediale Berichterstattungen und politische Diskurse findet. Die vorliegende Arbeit beinhaltet nicht nur einen ausführlichen Grundlagenteil zum Phänomen Stalking, sondern setzt sich auch umfassend mit dem gegenwärtigen rechtlichen Instrumentarium zum Schutz vor Stalking und dem Zusammenspiel der verschiedenen Interventionsmöglichkeiten in der Schweiz auseinander.
BGer-Urteil 6B_1410/2019 vom 17. Juni 2020
Das Bundesgericht äussert sich zu der im Jugendstrafrecht vorgesehenen Mediation zwischen Täter und Opfer. Haben zwei Jugendliche eine Straftat als Mittäter begangen, ist für jeden von ihnen gesondert zu beurteilen, ob die Mediation mit dem Opfer gelungen ist oder nicht. Es ist grundsätzlich nicht willkürlich, wenn gegen den einen Mittäter das Strafverfahren wegen erfolgreicher Mediation eingestellt wird, während der andere nach erfolgloser Mediation verurteilt wird.
Handbuch der Täterarbeit
Das Buch gibt einen Überblick über den aktuellen Forschungs- und Erfahrungsstand im Bereich der Täterarbeit mit männlichen Tätern häuslicher Gewalt. Erfahrene Fachkräfte der praktischen Täterarbeit und aus der Forschung beschreiben das Phänomen sowie Hintergründe und Zusammenhänge. Das Interventionssystem sowie die Voraussetzungen gelingender Täterarbeit werden erläutert und der Kenntnisstand zur Wirksamkeit ausgeführt. Der Fokus liegt sodann auf der praktischen Täterarbeit.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat den Leitfaden zur Bemessung der Genugtuung nach Opferhilfegesetz (OHG) grundlegend überarbeitet. Die überarbeitete Fassung enthält für die Opfer verschiedene Verbesserungen. Unter anderem wurden die Bandbreiten für die Beeinträchtigung der sexuellen Integrität generell angehoben. Für die Beeinträchtigung der psychischen Integrität wurden erstmals Bandbreiten festgelegt. Insgesamt ermöglicht der neue Leitfaden eine Weiterentwicklung der Praxis.
in Kontakt mit Polizei und Justiz
Wie erleben Gewaltopfer das Handeln von Polizei und Justiz in Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung des Täters? In den Blick genommen werden Unterstützungsangebote und Schutzmassnahmen zu Beginn der Strafverfolgung bei der Anzeigeerstattung, während der Ermittlungsphase durch die Staatsanwaltschaft und bei Gericht.
Ordnungshüter mit und ohne Uniform? Praktische Überlegungen zur Kooperation von Sozialer Arbeit und Polizei Die Zusammenarbeit von Sozialer Arbeit und Polizei Gemeinsames Lernen für die Soziale Arbeit und die Polizei
Künftig wird der Anwendungsbereich der Wiedergutmachung im Strafrecht enger gefasst. Der Täter soll neu lediglich im Bereich der leichteren Kriminalität eine Strafbefreiung erwirken können, indem er das Unrecht beispielsweise mit einer Geldzahlung ausgleicht. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen im Strafrecht auf den 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt.
Künftig soll ein Täter nur noch in leichteren Fällen eine Wiedergutmachung leisten und damit eine Strafbefreiung erwirken können. Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) will den Anwendungsbereich der Wiedergutmachung im Strafrecht enger fassen. Der Bundesrat begrüsst den Vorschlag und hat sich an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 mit der Stossrichtung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative einverstanden erklärt. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
In der Strafanstalt Lenzburg werden Täter mit Opfern konfrontiert. Das soll bei der Verarbeitung des Verbrechens helfen.
Opferhilfe, Täterintervention, Strafverfolgung
Das Phänomen Stalking erregt grosse mediale Aufmerksamkeit und stellt neue Herausforderungen an Justiz, Psychiatrie und die gesamte psychosoziale Beratungslandschaft: Wie kann den betroffenen Personen durch unsere Gesellschaft und durch professionelle Helfer Schutz geboten werden? Wie können Menschen, die stalken, zum Aufhören gebracht werden, damit für beide Seiten wieder ein selbstbestimmtes Leben möglich wird? Erfahrene Juristen, Praktiker und Wissenschaftler kommen im Buch genauso zu Wort wie ratsuchende Opfer und Täter selbst. Die Vorstellung wirkungsorientierter Beratungsmodule macht ein bewährtes Vorgehen in der Arbeit mit Menschen, die gestalkt werden und mit Menschen, die stalken, anschaulich.
Systemische Beratung bei Mobbing am Arbeitsplatz
Herkömmliche Beschreibungen von Mobbing sind geprägt von einer Täter-Opfer-Kategorisierung. Auf der einen Seite stehen die Täter, die scheinbar aus Neid, Missgunst und Bösartigkeit andere Menschen mobben, und auf der anderen Seite die Opfer, die dem Täter ausgeliefert sind. Andre Kleuter bricht mit dieser Sichtweise und folgt der Annahme, dass Mobbingbetroffene der Situation nicht hilflos ausgeliefert sind, sondern sowohl zur Lösung als auch zur Chronifizierung beitragen können. Er stellt auf Basis des systemischen Beratungsansatzes ein methodisches Vorgehen für die Beratung von Menschen vor, die unter Mobbing am Arbeitsplatz leiden. Mit einem Verlaufsmodell erläutert er anschaulich und praxisnah die einzelnen Schritte im Beratungsprozess.
Theorie und Praxis einer alternativen strafrechtlichen Intervention unter Einbeziehung konsistenztheoretischer Annahmen
Ist ein Täter-Opfer-Ausgleich für Opfer bei der Tatverarbeitung hilfreich? Dieser Frage wird im Rahmen der vorliegenden Schrift nachgegangen. Der erste Teil beinhaltet eine umfassende theoretische Darstellung des Wiedergutmachungsgedankens im Strafrecht unter besonderer Berücksichtigung der Opferposition. Der hier interdisziplinär geführte Diskurs verbindet psychologische, philosophische, kriminologische und rechtswissenschaftliche Konzepte bezüglich restorativer Verfahren. Im zweiten Teil werden Wirkannahmen bezüglich strafrechtlicher Reaktionsvarianten formuliert und der empirischen Überprüfbarkeit anhand konsistenztheoretischer Annahmen zugänglich gemacht.
Täter-Opfer-Ausgleich und Tatausgleich als opferstützende Instrumente
Basierend auf einer umfangreichen qualitativen Studie in Deutschland und Österreich beantworten die Autor/innen die Frage, wie Copingstrategien von Opfern schwerwiegender Straftaten durch einen Täter-Opfer-Ausgleich bzw. einen Tatausgleich positiv beeinflusst werden. Sie eröffnen eine neue Perspektive auf das Erleben der Tatsituation, das für die Teilhabe der Opfer am Ausgleichsverfahren bedeutsam ist. Konfliktvermittler/innen erhalten Hinweise, wie sie mit diesem Wissen die Verarbeitungsprozesse der Opfer im Verlauf des Verfahrens gezielt unterstützen können.
Nicole Dill wurde von ihrem Freund fast getötet. Sie wusste nicht, dass er bereits einmal wegen Mordes in Haft war. Nun verklagt sie die Behörden, weil man ihr dies verschwieg.
Haftungsklage gegen Kanton
Das Luzerner Bezirksgericht muss entscheiden, ob ein Opfer entschädigt wird, weil der Kanton zu wenig gegen den Täter unternommen hat.
Urteilsabsprachen und Opferinteressen in Verfahren mit Nebenklagebeteiligung
In den letzten Jahr(zehnt)en sind die Opferrechte im Strafverfahren mehrfach gestärkt worden; zugleich wird im Justizsystem die Rationalisierung des Strafverfahrens vorangetrieben. Im Mittelpunkt dieser empirisch fundierten Untersuchung steht die Frage, inwiefern das jeweilige Verfahren von den Opfern als »gerecht« empfunden wurde, d. h., warum sie mit dem Ablauf und Ausgang der Hauptverhandlung (nicht) zufrieden sind und welche Rolle die jeweiligen Nebenklagevertreter auf die (subjektive) Herstellung des Rechtsfriedens haben. Mit dieser Arbeit wird vor allem der wenig beachteten subjektiven Seite der aktuellen und heftig umstrittenen Praxis der Verständigung im Strafverfahren („Urteilsabsprache“) Rechnung getragen.
Theorie und Methode für die Soziale Arbeit
Auf Untaten erfolgen Urteile, auf Grenzverletzungen Sanktionen, auf Fehlverhalten Strafen. Unser Strafrechtssystem ist ein rationaler Apparat, der in seiner eigenen Logik betrachtet ähnlich alternativlos erscheint wie die Strafsysteme vergangener Jahrhunderte. In diesem Lehrbuch werden Modelle des alternativen Umgangs mit verletzenden Verhalten diskutiert. Wiedergutmachung, Verständigung, Heilung und Gemeinschaft stehen dabei im Vordergrund - weniger die Strafe. Restorative Justice und indigenisierte Sozialarbeit sind neue Fachdiskurse im deutschen Sprachraum. Theoretische Darstellungen und praktische Beispiele schaffen einen Überblick zu den Methoden, die anwendungsbezogen aufbereitet wurden und dazu anregen, über Bestehendes und Mögliches nachzudenken.
Das Buch enthält die Befunde einer im Auftrag des Justizministeriums Baden-Württemberg durchgeführten Evaluation des gegenwärtigen Standes der Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs im Erwachsenenstrafrecht in Baden-Württemberg. Diese Aufgaben wurden im Jahr 2007 in Baden-Württemberg auf einen privaten Träger, die Neustart GmbH, übertragen. In dem Buch werden Qualitätsstandards für die Bewährungshilfe, die Gerichtshilfe und den Täter-Opfer-Ausgleich entwickelt und es wird geprüft, inwieweit diese Qualitätsstandards in Baden-Württemberg umgesetzt sind. Hierdurch wird ein empirisch fundierter Beitrag zur Diskussion über den Stand und die Weiterentwicklung der Bewährungshilfe, der Gerichtshilfe und des Täter-Opfer-Ausgleichs geleistet.