BGer-Urteil: Kein Besuchsrecht für Ex-Pflegeeltern
Pflegeeltern haben nach der Rückkehr des Pflegekindes zu dessen Eltern nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Information über das Kind oder ein Besuchsrecht. Bundesgericht, Urteil vom 25. Mai 2009 (5A_100/2009)