Neues Rahmengesetz zur Stärkung der Behindertenrechte
Als formulierten Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung» schickt der Regierungsrat ein Behindertenrechtegesetz in die Vernehmlassung, das die Interessen von Betroffenen, Beteiligten und Privaten angemessen berücksichtigt. Die Anliegen der Initianten werden damit vollständig abgedeckt und teilweise bereits umgesetzt. Die Vernehmlassung läuft bis zum 30. November 2021.