Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Verwahrung

112 Beiträge gefunden


weblaw.ch Keystone-SDA

Keine unbeschränkte Verlängerung der stationären Massnahme

BGer – Das Bundesgericht hat die Verlängerung einer stationären Massnahme für einen Gewalttäter um zwei weitere Jahre als «gerade noch verhältnismässig» gutgeheissen. Der Mann ist seit 20 Jahren eingesperrt. Ursprünglich wurde er zu einerZuchthausstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt und nach altem Recht verwahrt. (Urteil 6B_643/2018)

BGer

Rechtliches Gehör verletzt: Obergericht ZH muss über Verwahrung neu entscheiden

Das Obergericht des Kantons Zürich muss über die Verwahrung eines Straftäters wegen Verletzung seines rechtlichen Gehörs neu entscheiden. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Betroffenen teilweise gut. Das Obergericht wird für die Neubeurteilung zusätzliche Akten beiziehen müssen, die bisher nur dem psychiatrischen Gutachter vollständig vorgelegen haben. 

BGer

Nachträgliche Verwahrung: Gesetzliche Voraussetzungen für Revisionsverfahren in Zürcher Fall nicht erfüllt

Das Bundesgericht hebt einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich auf,mit dem dieses im vergangenen Juni ein Revisionsverfahren zur Prüfung der nachträglichen Verwahrung eines Straftäters eröffnet hat. Die gesetzlichen Anforderungen für eine Revision des 2007 gegen den Mann gefällten Strafurteils sind nicht erfüllt, da sämtliche Voraussetzungen für eine Verwahrung bereits Gegenstand des damaligen Verfahrens bildeten und auf eine Verwahrung verzichtet wurde. 

Der Bund

Warum Thomas N. nicht verwahrt wird – noch nicht

Im Vorfeld des Prozesses gegen Thomas N. war ein Thema allgegenwärtig: Wird der 34-Jährige lebenslänglich verwahrt? Thomas N. wird für seine monströsen Taten wohl eine lebenslängliche Freiheitsstrafe erhalten. Mit Kuscheljustiz hat das nichts zu tun.Zum Thema: - «Pädophile werden eher rückfällig» (Der Bund)- Eine einfache Erklärung gibt es nicht (SRF)- Weshalb die lebenslange Verwahrung im Fall Rupperswil fast ausgeschlossen ist (NZZ)

Der Bund

Der Mörder von Marie wird doch nicht lebenslänglich verwahrt

Das Bundesgericht hat die lebenslange Verwahrung des Mannes, der die 19-jährige Marie in Payerne VD ermordet hatte, aufgehoben.Das Bundesgericht bestätigte den Schuldspruch des Kantonsgerichts des Kantons Waadt und damit die Verurteilung des Mannes wegen Mordes und weiterer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Die erst- und zweitinstanzlich angeordnete lebenslängliche Verwahrung hingegen hob das Bundesgericht auf, weil eine der vom Gesetz geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt war.Doch keine lebenslängliche Verwahrung für Claude D. (Swissinfo)

BGer

Fall "Marie": Verurteilung wegen Mordes und lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen Täter bestätigt – gesetzliche Vorausset­zungen für lebenslängliche Verwahrung nicht erfüllt

Urteil vom 26. Februar 2018 (6B_35/2017)

Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung wegen Mordes durch das Kantonsgericht des Kantons Waadt sowie die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegenüber dem Mann, der 2013 die junge Frau "Marie" getötet hat. Die vom Kantonsgericht angeordnete lebenslängliche Verwahrung hebt das Bundesgericht auf, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das Strafgesetzbuch verlangt dafür unter anderem, dass zwei Sachverständige den Täter unabhängig voneinander als "dauerhaft untherapierbar" einstufen. Im konkreten Fall ergibt sich dies nur aus einem Gutachten. Das Kantonsgericht wird neu entscheiden müssen.

Humanrights.ch

Probleme im Umgang mit der «kleinen Verwahrung» nach Art. 59 StGB

Verlässliche wissenschaftliche Daten über die Zuverlässigkeit von Gefährlichkeitsprognosen für verurteilte Straftäter/innen existieren keine. Trotzdem werden mit der «kleinen Verwahrung» immer mehr Menschen weit über ihre Grundstrafe hinaus präventiv weggesperrt.

BGer

Obergericht Kanton Aargau: Verwahrung von Straftäter zu Recht

Das Obergericht des Kantons Aargau hat die Verwahrung eines Mannes zu Rechtabgelehnt, den es 2016 zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt hat.Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des KantonsAargau ab. Gleichzeitig heisst es eine Beschwerde des Mannes im Zusammenhangmit seiner Entlassung aus dem 2013 vorzeitig angetretenen Strafvollzug gut.