Fall "Marie": Verurteilung wegen Mordes und lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen Täter bestätigt – gesetzliche Voraussetzungen für lebenslängliche Verwahrung nicht erfüllt
Urteil vom 26. Februar 2018 (6B_35/2017)
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung wegen Mordes durch das Kantonsgericht des Kantons Waadt sowie die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegenüber dem Mann, der 2013 die junge Frau "Marie" getötet hat. Die vom Kantonsgericht angeordnete lebenslängliche Verwahrung hebt das Bundesgericht auf, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das Strafgesetzbuch verlangt dafür unter anderem, dass zwei Sachverständige den Täter unabhängig voneinander als "dauerhaft untherapierbar" einstufen. Im konkreten Fall ergibt sich dies nur aus einem Gutachten. Das Kantonsgericht wird neu entscheiden müssen.