Unberechtigte Kritik an der Flüchtlingskonvention
Steht die Uno-Flüchtlingskonvention auf einem «falschen Fundament», wie in einem NZZ-Gastkommentar behauptet wird? Eine Replik.
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Steht die Uno-Flüchtlingskonvention auf einem «falschen Fundament», wie in einem NZZ-Gastkommentar behauptet wird? Eine Replik.
Im Auftrag des Ständerats hat der Bundesrat die Aktualität der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und deren Bedeutung für die Schweiz untersucht. Er kommt zum Schluss, dass die aktuelle Anwendung der Konvention in der Schweiz den Anforderungen an einen konsequenten Schutz von verfolgten Personen weiterhin gerecht wird und die Konvention bereits heute Migration aus wirtschaftlichen Gründen nicht schützt. An seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat den entsprechenden Bericht gutgeheissen.
Zu ihrem 70-jährigen Jubiläum hat der Bundesrat die nach wie vor grundlegende Bedeutung und Aktualität der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 (GFK) bekräftigt. Das ist richtig und wichtig: Die GFK darf nicht in Frage gestellt werden. Handlungsbedarf besteht hingegen bei der Umsetzung – auch in der Schweiz. Dem Schutzgedanken der GFK ist stärker Rechnung zu tragen.
Die Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 bildet bis heute das Kernstück des internationalen Flüchtlingsrechts. Sie war allerdings kein aus der Erinnerung an den Holocaust abgeleiteter Versuch, allen Flüchtlingen Rechte zu verleihen, sondern sollte vielmehr die Staaten vor weiterreichenden Verpflichtungen schützen.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst die heutige Gutheissung des Berichts zur Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) durch den Bundesrat.
PRO ASYL und Refugee Support Aegean (RSA) warnen davor, dass das Recht auf Asyl und die Flüchtlingskonvention von 1951 in Griechenland – mit aktiver Unterstützung der Europäischen Union – großen Teils außer Kraft gesetzt wird.
Kinder, eine hochschwangere Frau, ein alter Mann an Krücken: Sie alle werden von kroatischen Polizisten über die Grenze nach Bosnien zurückgebracht. Es sind illegale Ausschaffungen von Asylsuchenden, sogenannte Pushbacks.
Zahllose Menschen werden jedes Jahr wegen Flucht von ihren Familienangehörigen getrennt. Die Wiedervereinigung stösst oft auf rechtliche und bürokratische Hürden, gerade in der Schweiz.
Die einmonatige Aussetzung des Asylrechts durch Athen sei mit der Menschenrechtskonvention nicht vereinbar, sagt Völkerrechtlerin Evelyne Schmid.
Die Landesregierung will die humanitäre Tradition der Schweiz fortführen. Nach dem Ja des Bundesrates zum Flüchltingspakt wird die Schweiz einer Resolution dazu an der UNO-Generalversammlung in New York zustimmen.Mehr zum Thema: Der Flüchtlingspakt besteht die Prüfung im Bundesrat (Der Bundesrat)
Seit dem Sommer 2015 diskutieren Politiker, Juristen und Menschenrechtler darüber, ob Asylsuchende an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden dürfen. Die Auseinandersetzung gipfelte jetzt in einem Streit zwischen Bundesinnenminister Seehofer und Bundeskanzlerin Merkel. Die Frage ist vor allem juristisch umstritten.
Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP schwächt den Grundrechtsschutz – zahlreiche im Asylbereich relevante völkerrechtliche Verträge würden in Frage gestellt. Falls die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) kündigen würde, könnten Betroffene nicht mehr an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gelangen. Wie es der Fall eines Tamilen zeigt, der zu Unrecht aus der Schweiz weggewiesen und in der Folge misshandelt wurde, ist dieses Korrektiv notwendig.
Procap sagt entschieden Nein zur Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“. Diese Initiative gefährdet wichtige völkerrechtliche Errungenschaften, die Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen schützen. Die Europäische Menschenrechtskonvention müsste gekündigt werden und damit gäbe es für Schweizer/-innen keinen Zugang mehr zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.
Bürgerliche Politiker wollen die Sozialhilfe kürzen. Vorstösse mit dem Ziel, Flüchtlinge anders zu behandeln als Einheimische, verstiessen gegen die Genfer Konvention und seien deshalb diskriminierend, entgegnet das Netzwerk Sozialer Aargau.
Das globale Flüchtlingsschutzsystem stösst heute nicht nur an Grenzen, es befindet sich auch in einer Krise. An der Zürcher Migrationskonferenz skizzierten drei Experten Vorschläge für einen anders ausgerichteten Flüchtlingsschutz. Die Konzepte reichen von neuen internationalen Vereinbarungen bis zu Städteneugründungen. Stadtpräsidentin Corine Mauch gibt ihre Unterstützung der Initiative Solidarity Cities bekannt.
Die materiellen und verfahrensrechtlichen Grundlagen
Übersicht zum Stand des materiellen internationalen, europäischen und deutschen Flüchtlingsrechts. Das Buch vermittelt sowohl die gesetzlichen und rechtsdogmatischen Grundlagen des Flüchtlingsrechts als auch die Geschichte des Asylrechts, ferner stellt es Ansätze für eine philosophische Reflexion des Migrations- und Flüchtlingsrechts unter menschenrechtlichen Aspekten vor. Ausführungen zu Techniken der Sachverhaltsermittlung und der Erstellung von flüchtlingsrechtlichen Gutachten runden die Darstellung ab.
Dis-Placement: Flüchtlinge zwischen Orten
Der Genfer Flüchtlingskonvention zufolge ist ein Flüchtling eine Person, die sich aufgrund begründeter Furcht vor Verfolgung ausserhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Diese Definition verleiht diesen Personen einen besonderen Status im internationalen Recht und erkennt ihnen zumindest formal das Recht auf Schutz durch das Aufnahmeland sowie auf internationale Hilfsleistungen zu. Andererseits spiegelt sie machtvolle Annahmen wider, die dem internationalen Flüchtlingsregime zugrunde liegen und den öffentlichen Diskurs um Flucht und Migration massgeblich bestimmen.
Umweltbedingte Personenbewegungen im Internationalen Flüchtlingsrecht
Immer mehr Menschen werden künftig ihre Heimat aufgrund umweltbedingter Ursachen verlassen müssen, so dass langfristige Lösungsansätze notwendig sind. In der Arbeit wird das Phänomen der sogenannten „Umweltflüchtlinge“ analysiert und untersucht, welche Personen davon erfasst werden. Zudem wird geprüft, welchen Schutz sie durch das Internationale Flüchtlingsrecht geniessen. Dafür wird ein Differenzierungsmodell umweltbedingter Ursachen für die Abwanderung entwickelt und untersucht, inwieweit die Personen bei grenzüberschreitender und interner Abwanderung von der Genfer Flüchtlingskonvention, der OAU-Konvention und der Cartagena-Deklaration bzw. den Guiding Principles und der Kampala-Konvention erfasst werden.
Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 2014
Schwerpunkt der Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 2014 war das Thema „Steht das europäische Migrationsrecht unter Druck“? Die behandelten Themen umfassen die Entwicklungen im europäischen Migrationsrecht, das nationale Ausländerrecht, das Flüchtlingsrecht und Fragen der Anti-Diskriminierung und des Rassismus.