Ökonomische Bildung im Kontext Sozialer Arbeit
am Beispiel der Menschen mit geistiger Behinderung im ambulant betreuten Wohnen nach § 53 SGB XII
Vor nicht einmal 100 Jahren wurde unter damals anerkannten Wissenschaftlern diskutiert, ob das Leben von Mensch mit Behinderung lebenswert sei. Heute sind Inklusion und Teilhabe anerkannte Ziele in Bezug auf Menschen mit Behinderung. Der gesellschaftliche Wandel sieht für diese Personengruppe neue Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vor, die jedoch für viele von ihnen bisher nicht erreichbar sind. Insgesamt lässt sich sagen, dass Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderung neue Herausforderungen an die Gestaltung von Lebenssituationen mit sich bringen. So leben beispielsweise immer mehr Menschen mit Behinderung im ambulant betreuten Wohnen in einem eigenen Haushalt, die zuvor stationär oder im elterlichen Haushalt versorgt wurden.