KESCHA- Jahreszahlen 2020: Weiterhin grosse Nachfrage nach unabhängiger Beratung; KESCHA mit drei Empfehlungen aufgrund der aktuellen Fälle
Zürich, 16. Mai 2021
Im vierten Jahr hat die Anlaufstelle KESCHA in 1324 Fällen Personen beraten, die mit der KESB, dem Beistand oder dem Gericht wegen einer angeordneten Schutzmassnahme in einer Konfliktsituation waren. Das sind leicht mehr Fälle als in den Vorjahren (+- 1100). Aufgrund der Analyse der Fälle empfiehlt die KESCHA zur Verhinderung von Eskalationen und zur Stärkung der Interessen der betroffenen Kinder und Erwachsenen folgendes: Im Erwachsenenschutz sollen die Beistandschaften von langjährigen bzw. konstanten Bezugspersonen geführt werden. Bei Paaren mit Kindern in Trennung sollen vermehrt Konfliktlösungsverfahren wie etwa die Mediation angeordnet werden. Und bei der ausserfamiliären Unterbringung von Kindern soll die Begleitung der Herkunftseltern standardmässig geprüft werden.