Update Freiheitsentzug
Quartalsweise Übersicht über die internationale und nationale Rechtsprechung und Entwicklungen im Bereich des Freiheitsentzugs
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Quartalsweise Übersicht über die internationale und nationale Rechtsprechung und Entwicklungen im Bereich des Freiheitsentzugs
Das Parlament verhandelt aktuell eine Motion, welche die Landesverweisung in leichten aber eindeutigen Fällen per Strafbefehl und ohne amtliche Verteidigung zulassen will. Dies würde den Anspruch auf ein faires Verfahren verletzen.
Das Haftregime des jungen Straftäters Brian wird gelockert: Die Justizdirektion hat entschieden, ihn in ein normales Untersuchungsgefängnis zu verlegen. Damit erhält er die Möglichkeit, Kontakte zu Mitinsassen zu pflegen.
Was bringen lange Gefängnisstrafen? Nicht, was die Politik erhofft, sagen Wissenschaftler. SRF fragt Häftlinge.
Seit Juli 2020 ist die erweiterte Antidiskriminierungs-Strafnorm (Art. 261bis StGB) in Kraft und somit der Aufruf zu homofeindlichem Hass und die Verbreitung von entsprechenden Ideologien strafbar. Pink Cross und die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) haben nun zwei Strafanzeigen eingereicht: (...). Die Zukunft wird zeigen, wie konsequent der Art. 261bis StGB an den Schweizer Gerichten angewendet wird. Die Kantone sind aufgefordert, solche Fälle in Zukunft eigenständig strafrechtlich zu prüfen und ggf. zu verfolgen.
Künstlerinnen und Aktivisten geben dem jungen Straftäter Brian eine Stimme. Ziel des Kunstprojektes in fünf Akten: Ein «Fall Carlos» darf sich nicht wiederholen. Das Kunstprojekt überzeugt nicht alle.
Wer sich in Medien falsch dargestellt sieht, kann eine Gegendarstellung verlangen. Wie läuft so was ab? Wann kommen Gerichte ins Spiel? Und wie interpretieren Sie als Leserin, Leser eine Gegendarstellung richtig?
Pornografie ist allgegenwärtig und jederzeit verfügbar. Gleichzeitig ist sie immer noch stark tabuisiert. Wer an Pornografie denkt, hat in erster Linie anderes als deren rechtliche Dimension vor dem geistigen Auge. Dabei weist Pornografie unweigerlich Berührungspunkte mit dem Recht auf.
Ein Häftling will sich in seiner Zelle das Leben nehmen. Er überlebt und kommt wegen Brandstiftung vor Gericht. Dort zeigt sich, wie schwer sich die Justiz mit Tätern in der «kleinen Verwahrung» tut – und was das mit Menschen macht.
Für Brian ist es ein erneuter Rückschlag. Das Bundesgericht ist auf seine Beschwerde gar nicht erst eingetreten.
Von sexueller Gewalt Betroffene, SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ (SGCH), Amnesty International und weitere Organisationen sowie Vertreter*innen politischer Parteien rufen die Rechtskommission des Ständerats auf, sich für ein modernes Sexualstrafrecht aus-zusprechen.
Für Vergewaltigungsopfer werden Strafverfahren oft zur Tortur: Das sagt Patrizia Krug, Erste Staatsanwältin im Kanton Baselland. Nicht nur das Strafgesetz sei aus dem letzten Jahrhundert – sondern oft auch die Mentalität im Gerichtssaal.
Die Zürcher Justizbehörden weisen Foltervorwürfe im Fall des jungen Straftäters zurück. Dieser sei ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Nils Melzer will nun ein zweites Mal intervenieren.
Das Obergericht Zürich hat seinen Entscheid zur Verlängerung der Sicherheitshaft von Brian bis zum Beginn des Strafvollzugs unzureichend begründet. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde des 25-jährigen Mannes teilweise gutgeheissen. Die Zürcher Vorinstanz habe den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
Die Kommission hat die Ergebnisse zu den Vorschlägen für eine Revision des Sexualstrafrechts zur Kenntnis genommen. Es zeigt sich, dass die Vorlage auf ein sehr grosses öffentliches Interesse stösst und viele Personen dazu bewogen hat, sich dazu zu äussern. Insgesamt wird der Reformbedarf im Sexualstrafrecht deutlich bejaht.
Die Anzeige von Missbrauchsopfer Walter Novak erfolgte erst Jahrzehnte nach der Tat. Zu spät? Nein, entscheidet das Thurgauer Obergericht. Novaks Forderungen nach Entschädigung seien noch nicht verjährt. Das Urteil könnte die katholische Kirche in Bedrängnis bringen.
Pornofilme, die Gewalt zeigen, sollen in der Schweiz legalisiert werden. Dieser Vorschlag einer Parlamentskommission hat eine Kontroverse ausgelöst.
Das «Ja» der Schweizer Stimmbevölkerung zum Polizeimassnahmen-Gesetz (PMT), welches der Bundespolizei fedpol weitreichende Mittel im Kampf gegen sogenannte «terroristische Gefährder» gibt, kommentiert Patrick Walder, Kampagnenleiter von Amnesty International Schweiz, wie folgt:
Die verschiedenen Strafen im Schweizer Strafgesetzbuch stehen in keiner Logik zueinander. Die Politik will nun Gegensteuer geben. Gelingt ihr das? Wir haben die Juristin und SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann gefragt.
Schwerste Verbrechen, für die lebenslängliche Freiheitsstrafen ausgesprochen werden, sollen nicht mehr verjähren. Der Nationalrat hat eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen knapp angenommen, mit 90 zu 89 Stimmen und bei 10 Enthaltungen.