Instrumente zur Analyse von Lohndiskriminierung
Orientierungshilfe für die juristische Praxis
Der in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz verankerte Grundsatz der Lohngleichheit von Frau und Mann fordert gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit.
In der Arbeitswelt verdienen Frauen für vergleichbare Arbeit nach wie vor weniger als Männer. Der durchschnittliche Lohnunterschied beträgt gemäss der Lohnstatistik des Bundesamtes für Statistik rund 20 Prozent. Werden Erklärungsfaktoren wie persönliche Qualifikationsmerkmale (Alter, Ausbildung, Dienstjahre), arbeitsplatzbezogene Merkmale (berufliche Stellung, Anforderungsniveau, Tätigkeitsbereich), Firmengrösse, Wirtschaftsbranche usw. berücksichtigt, lassen sich gut 40 Prozent dieses Lohnunterschiedes nicht erklären, dieser Teil ist auf eine reine Diskriminierung zurückzuführen