Schärfere Bestimmungen bei Ergänzungsleistungen
Viele Regeln für den Bezug von Ergänzungsleistungen werden strenger. Aufgepasst: Es gibt dabei Fallstricke!
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Viele Regeln für den Bezug von Ergänzungsleistungen werden strenger. Aufgepasst: Es gibt dabei Fallstricke!
Im Zuge der Verbreitung einer aktivierenden Sozialhilfepolitik, gewann die Teilnahme an Integrationsprogrammen, die eine Arbeitsleistung umfassen, für Sozialhilfeempfänger_innen zunehmend an Bedeutung. Weitgehend ungeklärt ist, unter welchen Bedingungen in solchen Programmen gearbeitet wird. Der vorliegende Bericht stellt die Resultate des Forschungsprojekts «Arbeiten unter sozialhilferechtlichen Bedingungen» vor.
Die relativ starke Einwanderung der letzten zwanzig Jahre hat Spuren hinterlassen. Ein Überblick über die Folgen für den Arbeitsmarkt, die Mieten, die Sozialversicherungen, den Verkehr, das Gesundheitswesen und die Politik.
Die Regierung legt dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Bericht zum Vollzug und zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs vor. Dieser gibt Aufschluss, ob die Ziele des innerkantonalen Finanzausgleichs erreicht wurden, und er zeigt Möglichkeiten für Verbesserungen auf. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlagen einzutreten. Gleichzeitig möchte sie die Regierung beauftragen, neue Finanzausgleichsmodelle zu prüfen.
Der Regierungsrat spricht sich bei der Revision des Familienzulagengesetzes für einen teilweisen Lastenausgleich aus, damit die Anreize für ein effizientes Wirtschaften der Familienausgleichskassen bestehen bleiben. Die Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft unterstützt er.
Die Covid-19-Krise führt bei der AHV, der IV und der EO zu kurzfristigen, aber nicht zu erheblichen langfristigen Einbussen. Zwischen 2020 und 2030 verlieren die drei Versicherungen insgesamt zwischen 4 und 5 Milliarden Franken.
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2018
In der Schweiz sind die Ausgaben für Sozialleistungen zwischen 2017 und 2018 insgesamt stabil geblieben (real +0,2%). Die Mehrausgaben 2018 im Bereich Alter wurden durch den Rückgang im Bereich Arbeitslosigkeit teilweise kompensiert.
Jetzt, wo die Corona-Welle langsam abebbt, werden die ökonomischen Schäden sichtbar. Was klar wird: Jene Staaten, die vor der Pandemie gut aufgestellt waren, wie die Schweiz mit ihren Sozialwerken, kommen besser durch die Krise und werden sich auch schneller wieder erholen.
Die soziale Sicherheit für die Ü55 hat sich in den letzten 15 Jahren verschlechtert. Die Überbrückungsleistung ist daher nicht einfach ein Leistungsausbau, wie die Gegner unterstellen. Sondern sie korrigiert einen Teil des früheren Leistungsabbaus. Für die Ü55 waren vor allem zwei Entwicklungen bedeutend. Die Verschlechterungen bei der Invalidenversicherung und bei den Pensionskassen.
Die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen der Schweiz zu Bosnien und Herzegowina sollen mit dem neuen Abkommen aktualisiert werden.
Das Parlament hat die Überbrückungsrente für über 60-Jährige auf das Niveau der Ergänzungsleistungen gekürzt. Nun trägt auch die FDP das neue Sozialwerk mit, einzig die SVP droht mit dem Referendum.
Das Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVZ) hat den Jahresbericht 2019 veröffentlicht, der einen Einblick in die Kennzahlen und Tätigkeiten gibt. Das SVZ hat 2019 insgesamt über 1,221 Milliarden Franken Leistungen ausbezahlt. Dies sind über 33 Millionen Franken mehr als im Vorjahr.
Peter A. Schmid ist Studiengangleiter des Masters Soziale Arbeit an der Hochschule Luzern. Er ist überzeugt, dass die sozialen Probleme schon lange unter der Oberfläche brodeln, die jetzt durch die Corona-Krise sichtbar werden. Nun sei der Moment gekommen, diese anzupacken.
Dieses Jahr kommen die Sozialversicherungen wohl noch glimpflich über die Runden. Nach Ansicht des Thinktank Avenir Suisse wird die Lage ab 2021 schwieriger, wenn für die meisten Firmen die Kurzarbeit ausläuft.
Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) definiert wichtige Begriffe wie Krankheit, Unfall oder Invalidität und ordnet Verfahren und Koordination. Zum ATSG sind Tausende von Gerichtsentscheiden ergangen; auch die Rechtsetzung hat sich ständig weiterentwickelt. Der ATSG-Kommentar – das beliebte und bewährte «Standardwerk» (NZZ, 2019) – erscheint nun in der vierten Auflage. Der Kommentar nimmt die gesamte Rechtsprechung auf und würdigt sie.
Aktuelle Ansätze für Beiträge und Leistungen. Erhöhung der AHV-Beiträge auf 2020. Präzisierungen in BVG und der Säule 3a und 3b. Die ATSG-Revision von Okt. 2019 und Jan. 2020. Die aktualisierte ELG-Revision per 01.01. 2021. Die neu redigierten SKOS- Richtlinien per Frühjahr 2020 sind aufgenommen. Aktuelle Übersicht der Sozialversicherungsabkommen im überarbeiteten Kapitel «Grenzüberschreitende Sozialversicherungen». Das überarbeitete Kapitel Soziale Sicherheit und der Militärversicherung. Selbstredend sind allerorts wichtige Änderungen und Ergänzungen.
Die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes ist bereit für die Schlussabstimmung. Die Ausmarchung zwischen den Interessen der Versicherern einerseits und der Konsumentinnen und Konsumenten andererseits hatte hitzig begonnen und endet nun einigermassen versöhnlich.
In der Schweiz ist Selbstmord nach Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Unfällen die vierthäufigste Ursache für einen frühen Tod, gemessen an den verlorenen potenziellen Lebensjahren. Suizidhandlungen kommen in allen Altersgruppen vor, sowohl bei Männern als auch bei Frauen, und in allen sozioökonomischen Schichten. Wie gehen die wichtigsten Zweige der Sozialversicherung angesichts dieser gesellschaftlichen Realität mit dem Problem des Selbstmords um?
Personenfreizügigkeit sichert Arbeitsplätze auch von Senioren
Am Freitag, 21. Februar 2020, hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats eine neue «Überbrückungsrente» beraten. Sie ist vom Vorschlag ihrer Schwesterkommission im Ständerat abgewichen und hat den Kreis der Begünstigten und die Leistungen dieser neuen Sozialversicherung erweitert. Das Geschäft soll noch im März im Parlament durchgewunken werden.
Die Agrarpolitik 2022 des Bundesrats soll die Landwirtschaft fit für die Zukunft machen. Im Fokus sind auch die Frauen.