Grössere Autonomie und bessere soziale Integration von Personen mit Behinderung ermöglichen
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zu Gesetzesänderungen im Bereich der Sozialversicherungen (IV, EL, BVG, UVG, KVG usw.) vorzulegen, die zum Zweck haben, dass die Sozialversicherungen die Kosten für optimale Hilfsmittel für Personen mit einer Behinderung übernehmen.- Auf Kosten von schwerbehinderten Kindern: Der schamlosen Abbautaktik bei der IV muss entgegenwirkt werden (Inclusion Handicap)