Erhebliche Nebenwirkungen des Rentenzwangs
Die geplante Reform der Ergänzungsleistungen dürfte für einige Pensionskassen erhebliche negative Folgen haben.
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Die geplante Reform der Ergänzungsleistungen dürfte für einige Pensionskassen erhebliche negative Folgen haben.
Die EL-Reform, welche in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt wird, enthält mit der Einschränkung des Kapitalbezugs in der 2. Säule einen heiss umstrittenen Knackpunkt. Die vom Bundesrat gewünschte Einschränkung stösst auf Widerstand, wie die Nordwestschweiz schreibt:
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) nahm heute die Beratungen zur gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten auf. Für Inclusion Handicap gehen die Einschnitte in die Persönlichkeitsrechte zu weit. Inclusion Handicap begrüsst aber, dass die Kommission für sämtliche Observationsmassnahmen eine richterliche Genehmigung als notwendig erachtet. Zudem führte die SGK-N die Beratungen zur Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) weiter.
Die Sozialkommission des Nationalrates wird morgen und übermorgen ihre Beratungen zur Revision der Ergänzungsleistungen (EL) abschliessen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert die Kommission auf, nicht über das Ziel hinaus zu schiessen und die Ergänzungsleistungen nicht auszuhöhlen.
Viele ledige IV-Bezüger in Wohngemeinschaften müssen sich künftig das Schlafzimmer teilen.
Die Applikation «ZLPro» automatisiert und vereinfacht die Berechnung der Ansprüche an Zusatzleistungen. «ZLPro» wurde durch das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV und die Organisation und Informatik in Zusammenarbeit mit externen Partnern realisiert und ist das grösste Software-Entwicklungs-Projekt der Stadt Zürich der letzten zehn Jahre. «ZLPro» wird neben der Stadt Zürich in 15 weiteren Gemeinden im Kanton eingesetzt.
Wer sein Vermögen zu rasch verbraucht, muss künftig mit Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen rechnen. Diese neue Bestimmung weckt Befürchtungen.
Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen auf den 1. Januar 2018 nicht der Teuerung angepasst werden.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) schlägt vor, dass Alleinstehende mit mehr als 100‘000 Franken Vermögen keine Ergänzungsleistungen (EL) beanspruchen können. Dabei sucht sie noch eine faire Lösung, wie die selbstbewohnte Liegenschaft bei der EL-Berechnung berücksichtigt werden kann. Zudem will sie das betreute Wohnen im Alter unterstützen.
Das Gesetz und die Verordnung mit Übersicht über: Vertragsabschluss, Beginn und Ende der Miete, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Eigenmietwerte in grossen Kantonen, Mietpreis-Statistiken und Mietpreislimiten bei Ergänzungsleistungen ab 2018.
Die Gegner der Rentenreform warnen davor, dass Bezüger von Ergänzungsleistungen zu den grössten Verlierern des Umbaus der Altersvorsorge gehören. Die Kampagne löst bei den Betroffenen Unverständnis aus.
Bei vielen Betagten reicht die Altersrente für den Aufenthalt im Pflegeheim nicht aus. Welche Kosten müssen die Kinder übernehmen, wenn ihre Eltern pflegebedürftig werden?
Die Kosten für Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV kennen 51 Jahre nach ihrer vorgeblich vorübergehenden Einführung nach wie vor nur die eine Richtung: nach oben. 2016 erreichten die EL-Leistungen die neue Rekordhöhe von 4,9 Milliarden Franken. Mit den ersten Babyboom-Jahrgängen 1942 bis 1952 hat sich das EL-Wachstum zwar tendenziell abgeschwächt, aber Beziehende ohne Existenznot gefährden das System.
Laut der gängigen, simplifizierenden Statistik beziehen in der Schweiz 3 Prozent der Bevölkerung Sozialhilfe. Tatsächlich sind es 10 Prozent.
SozialversicherungenArbeitÖffentlicher VerkehrStatistik
SozialversicherungenDigitalisierungÖffentlicher VerkehrVerhütung von FolterPflegefinanzierungBehindertengleichstellung / UNO-BRK
Das vom Ständerat beschlossene Sparpaket ist für EL-Beziehende ein Affront. AGILE.CH fordert vom Nationalrat Korrekturen, damit auch Menschen mit Behinderungen ein würdiges Leben führen können.
Die steigenden Kosten bei den Ergänzungsleistungen sind ein Problem. Aber es lässt sich lösen – mit einer Pflegeversicherung.Jedes Jahr steigen die Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) um über 100 Millionen Franken.
Ständerat will bei den Ergänzungsleistungen sparen
Der Ständerat hat heute das grösste Sparpaket bei den Ergänzungsleistungen (EL) seit ihrer Einführung im Jahr 1965 beschlossen. Das zeigt drastisch: Höhere AHV-Renten, wie sie die Altersvorsorge 2020 vorsieht, sind dringend nötig.- EL-Revision: Durchzogene Bilanz (Travail.Suisse)- EL: Ständerat will Kapitalbezug beschränken (Vorsorgeforum)
Rentner mit Ergänzungsleistungen sollen zu einer der drei günstigsten Krankenkassen ihres Kantons wechseln. Dies hat der Ständerat entschieden. Die Ironie dabei: Ausgerechnet Bundesrat Alain Berset warnt deshalb vor einer Einheitsprämie.