Kinderrechte in der frühen Kindheit
Eine Information für Fachpersonen auf der Grundlage der Allgemeinen Bemerkung Nr. 7 Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit des UNO Ausschusses für die Rechte des Kindes von 2005
Das Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (UNO-Kinderrechtskonvention, KRK) verankert die Menschenrechte für den Lebensbereich von Kindern und Jugendlichen bis zu ihrer Volljährigkeit als weltweiter Mindeststandard.