Vorläufige Aufnahme: Tiefere Hürden für Erwerbstätigkeit, Verbot von Heimatreisen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 die Botschaft zu verschiedenen Gesetzesänderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz verabschiedet. Für vorläufig Aufgenommene soll – analog zu anerkannten Flüchtlingen – ein Verbot für Reisen in deren Heimatland gelten. Gesetzlich geregelt werden auch Reisen in andere Länder. Zugleich will der Bundesrat vorläufig aufgenommenen Personen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, damit sie rasch auf eigenen Füssen stehen können.