Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: UNO Kinderrechtskonvention

149 Beiträge gefunden


Kinderrechte in die Schule + Praxismaterialien für Sek. I

Gleichheit, Schutz, Förderung, Partizipation

In einer kindgerechten Schule können sich Kinder sicher und geborgen fühlen, ohne Mobbing und Gewalt lernen, ihre Potenziale entwickeln, sich beteiligen und Verantwortung übernehmen. Die UN-Kinderrechtskonvention bietet eine hervorragende Grundlage für die Entwicklung von Schule zu einem wertgestützten und demokratischen Lern- und Lebensraum. Mit diesem Praxisbuch stellen die Autorinnen und Autoren eine Vielzahl guter Beispiele vor, wie Kinderrechte an der Schule gelernt und gelebt werden können – als gemeinsame Aufgabe für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern und pädagogische Fachkräfte. Die passenden Praxismaterialien sind auf CD zum Ausdrucken erhältlich. Das Buch ist für die Grundschule und die Sek. I geeignet.

SAJV

Nationalrat verwirft koordinierte Kinder- und Jugendpolitik

Heute Dienstag hat der Nationalrat eine Vorlage abgelehnt, welche die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen stärken wollte. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) ist konsterniert, dass damit das in der UN-Kinderrechtskonvention festgehaltene Recht auf Partizipation in der Schweiz auch weiterhin nicht in der Verfassung steht. 

Die SonntagsZeitung

Hosen runter für Flüchtlinge

Für Altersschätzungen müssen jugendliche Asylsuchende in Zürich ihre Genitalien untersuchen lassen.

Rund 3000 minderjährige Flüchtlinge kamen vergangenes Jahr ohne Eltern in der Schweiz und stellten ein Asylgesuch. Solche «unbegleitete minderjährige Asylsuchende», kurz UMA, stehen gemäss Schweizer Verfassung und UNO-Kinderrechtskonvention unter speziellem Schutz. Nur in Ausnahmefällen können sie zurückgeführt oder ausgeschafft werden.

Stärkung der Kinderrechte als Präventivschutz vor häuslicher Gewalt

Kinder und Jugendliche sind aufgrund des systematischen Machtgefälles zu Erwachsenen besonders gefährdet, Opfer von häuslicher Gewalt zu werden. Das vorliegende Werk untersucht in seinem Schwerpunkt, wie die Stärkung der Kinderrechte eine präventive Wirkung hinsichtlich der Eindämmung häuslicher Gewalt an Kindern und Jugendlichen leisten kann. Es wird punktueller Reformbedarf sowohl im präventiven wie auch im nachträglichen Kindesschutzrecht verortet. Dabei ist das Ziel stets die Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als vollwertige Rechtssubjekte. Schliesslich darf auch nicht vergessen werden, dass die staatsvertragliche Verpflichtung zur Bekanntmachung der Kinderrechte in Art. 42 der UNO-Kinderrechtekonvention eine Grundvoraussetzung der effektiven Umsetzung der Kinderrechte im Leben von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen darstellt.

Praxishandbuch Kinderrechte im Alltag von Kinderheimen

Geachtet, beteiligt, gefördert, beschützt!

Wie sehen Kinder im Heim ihren Alltag? Wo fühlen sie sich geachtet, beteiligt, gefördert und beschützt? Das Buch enthält viele Arbeitsblätter zur Reflexion der UN-Kinderrechte im Heimalltag aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen. Diese wurden aus dem zweijährigen »Kooperationsprojekt Kinderrechte – geachtet, beteiligt, gefördert, beschützt« entwickelt, zu dem sich sieben Einrichtungen der stationären Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg zusammengeschlossen haben. Beispiele aus den Einrichtungen sowie Fachartikel runden das Praxishandbuch ab.

Soziale Arbeit und die Menschenrechte des Kindes

Grundlagen, Handlungsansätze und Alltagspraxis

In Deutschland sind rund 1,6 Millionen Kinder von Armut betroffen. Flüchtlingskindern werden nach wie vor grundlegende Kinderrechte verweigert. Auch bei den Themen Gewalt gegen Kinder und Partizipation von Kindern kann nicht von einer vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gesprochen werden. Ausgehend von dem Verständnis Sozialer Arbeit als einer Menschenrechtsprofession zeigt die Autorin auf, welchen Beitrag die Disziplin und Profession zur Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland leisten kann.

AvenirSocial

Sozialcharta: Bundesrat setzt ein starkes Zeichen für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte

AvenirSocial - Soziale Arbeit Schweiz - begrüsst den Entscheid des Bundesrates, der die Motion de Courten (15.3804) zur Ablehnung empfiehlt. Die Motion des SVP-Nationalrates fordert den Verzicht auf eine Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta und öffnet damit Tür und Tor zur Verabschiedung der Schweiz von den Menschenrechten.

Kinderschutz Schweiz

Fakultativprotokoll III

Die Fakultativprotokolle zur UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) sind eine zentrale Ergänzung der von der Schweiz im Jahre 1997 ratifizierten Kinderrechtskonvention. Das dritte Fakultativprotokoll zur UN-KRK betreffend ein Mitteilungsverfahren ergänzt die Verfahren zur Überprüfung der Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK und der ersten beiden Fakultativprotokolle. Das dritte Fakultativprotokoll ermöglicht im Einzelfall die Überprüfung der Einhaltung der Kinderrechte durch den UN-Kinderrechtsauschuss. Kinderschutz Schweiz setzt sich für die Ratifikation des dritten Fakultativprotokolls durch die Schweiz ein, da dieses ein wichtiger Bestandteil zur Stärkung der Umsetzung der UN-KRK ist.

sueddeutsche.de

Angriffe auf Kinder werden immer brutaler

Mehr als 200 Millionen Kinder sind einem Unicef-Bericht zufolge in Kriegs- und Krisengebieten Gewalt und Hass ausgesetzt.Die Übergriffe auf Kinder werden immer brutaler. Die Entwicklung sei "extrem besorgniserregend", sagt ein Unicef-Sprecher.Zum Thema: UNICEF ruft zu besserem Schutz von Kindern in Kriegen auf (news.ch)Jedes zehnte Kind wächst im Krieg auf (taz.de)

integras

Newsletter 02/2015

Integras freut sich, Ihnen den neu gestalteten eNewsletter vorzustellen. Entsprechend der Themenstruktur der neuen Website informieren wir Sie jeweils zu den vier Kernthemen: Kinderrechte, Sozial-/Sonderpädagogik, Sozialpolitik und Ausbildung/Forschung.Es ist, als ob mit den beiden folgenden Hauptartikeln «Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz» und «Das FPO-Label» an den Durchhaltewillen aller Beteiligten appelliert wird. Es sind schwierige Aufgaben, aber auch keine unmöglichen, wie darin zu entnehmen ist. Es heisst also «dranbleiben». Umso mehr lohnt sich ein Blick in die Integras-Agenda mit den Fortbildungs-Tagungen am Ende des Newsletters. 

Kindeswohl für alle?

Eine beispielhafte Analyse des Umgangs mit dem Kindeswohl von Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland

Wie wird mit minderjährigen Flüchtlingen umgegangen, die unbegleitet nach Deutschland einreisen? Diese haben eine oft monatelange Reise hinter sich und hoffen in der Fremde auf ein geschütztes Leben ohne Verfolgung, Leid und Krieg.Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention besagt: „Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt,der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Was „vorrangig“ bedeutet, scheint in der deutschen Realität allerdings Auslegungssache zu sein. Im Jahr 2010 nahm Deutschland seine Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurück. Somit galt sie erstmalig auch für Flüchtlingskinder.

Kinderinteressen

Zwischen Paternalismus und Partizipation

Die Interessen von Kindern haben seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention vor 25 Jahren wachsende Aufmerksamkeit gefunden. Es sind Organisationen und Institutionen entstanden, die sich der Vertretung von Kinderinteressen widmen. Doch worin bestehen die Interessen der Kinder? Wie entstehen sie, und wie sind sie zu erkennen? Was haben sie mit Kinderrechten, mit dem Kindeswillen und dem Kindeswohl zu tun? Wo und wie können sich Kinder beschweren, wenn ihnen Unrecht geschieht? Wie werden ihre Interessen am besten vertreten und von wem? Im Buch wird diesen Fragen auf umfassende Weise nachgegangen, mit Blick auf Deutschland und Österreich sowie auf andere Länder und Kontinente. 

SKMR

Die Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz

Welches sind die generellen Herausforderungen?

Der Ausschuss hat 108 Empfehlungen an die Schweiz abgegeben, dies zu vielen verschiedenen Themen, bei denen die Umsetzung der Kinderrechtskonvention (KRK) noch lückenhaft oder inexistent ist. Als generelle Massnahme wurde vom Ausschuss die Notwendigkeit einer nationalen Koordinationsstelle, einer nationalen Strategie und einer Monitoringstelle der KRK in der Schweiz hervorgehoben. In den Empfehlungen wird die Schweiz aufgerufen, die Grundlagen für die Umsetzung der Empfehlungen des UNO-Komitees durch diese unverzichtbaren Säulen zu verstärken. Bei den generellen Punkten wurde unter anderem auch die lückenhafte Datenerhebung angeprangert. Eine vollständige Datenerhebung würde es der Schweiz erlauben, die Situation von allen Kindern mit der Perspektive auf eine stetige Verbesserung und Vereinheitlichung auf nationaler Ebene anzugehen, insbesondere auch diejenige der besonders verletzlichen Kinder. Das Verständnis des Begriffs «übergeordnetes Kindesinteresse» sollte in der Schweiz geklärt und auf gesetzlicher, politischer und juristischer Ebene vermehrt verwendet werden. Die Ratifizierung des dritten Protokolls zur KRK, die ein Individualbeschwerdeverfahren an den Kinderrechtsausschuss vorsieht, wird zur Zeit in der Schweiz diskutiert und würde diese allgemeinen Säulen ergänzen.

EDA

Die Schweiz soll drittem Fakultativprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention beitreten

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung über die Genehmigung des dritten Fakultativprotokolls zur UNO-Kinderrechtskonvention eröffnet. Das Protokoll ergänzt die Konvention um ein Mitteilungsverfahren, mit dem Einzelpersonen vor dem UNO-Kinderrechtsausschuss Verletzungen der Konventionsgarantien geltend machen können. Mit dem neuen Kontrollinstrument soll die Konvention wirksamer umgesetzt werden können.

Binationale Paare und neues Sorgerecht: Aufenthalts- recht durch umgekehrten Familiennachzug?

Seit der Einführung des neuen Sorgerechts im Zivilgesetzbuch (ZGB) ist die gemeinsame elterliche Sorge auch nach Trennung oder Scheidung der Eltern der Regelfall. Doch was heisst dies, wenn ein Elternteil nach der Trennung um sein Aufenthaltsrecht bangen muss? Im Gastbeitrag von Marc Spescha erfahren Sie, weshalb das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung heute die Vorgaben der Kinderrechtskonvention stärker berücksichtigen muss.

SRF

«Kindersoldaten haben eine Chance auf ein normales Leben»

Die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren gilt als ein Kriegsverbrechen. Dennoch ereilt weltweit Hunderttausende Kinder dieses Schicksal. Manche schaffen den Weg zurück ins zivile Leben – und das ziemlich rasch. Unicef-Mitarbeitende zeigen sich erstaunt, wie widerstandsfähig die Kinder sind.