Experten zweifeln am Sparpotenzial
Die vorgesehenen finanziellen Kürzungen in der Sozialhilfe könnten dazu führen, dass das System sogar noch teurer würde als vorher. Das befürchten zwei Experten der Berner Fachhochschule.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Die vorgesehenen finanziellen Kürzungen in der Sozialhilfe könnten dazu führen, dass das System sogar noch teurer würde als vorher. Das befürchten zwei Experten der Berner Fachhochschule.
AvenirSocial ist über die Ankündigung des Regierungsrates des Kantons Bern zur generellen Reduzierung des Grundbedarfs der Sozialhilfe um 10% irritiert und besorgt. Aus sozialarbeiterischer Sicht sind weitere Sozialhilfekürzungen unhaltbar. AvenirSocial wird diesen Leistungsabbau bekämpfen.
Wer Sozialhilfe bezieht, muss sein Grundeigentum verkaufen – wenn dies möglich und zumutbar ist. Tut er es nicht, dürfen ihm auch über längere Zeit die Leistungen gekürzt werden.
Die Berner Regierung will den Grundbedarf in der Sozialhilfe um 10 Prozent kürzen. Dies könnte eine Abwärtsspirale in Gang setzen. Politik ist die Kunst des Timings: Genau drei Tage nachdem die von den Kantonen zäh ausgehandelte Revision der Skos-Richtlinien für die Berechnung der Sozialhilfe in Kraft getreten war, platzte der Regierungsrat des Kantons Bern mit einer politischen Bombe in die Harmonie. Bis im Sommer will er das kantonale Sozialhilfegesetz revidieren. Ziel ist es, den Grundbedarf für Sozialhilfeempfänger um generell 10 Prozent zu senken – und die soeben revidierten Skos-Vorgaben damit zu unterschreiten. Der Entscheid hat einen politischen Streit ausgelöst, der inzwischen bereits weit über den Kanton hinaus ausstrahlt.Schneggs Vorschläge stellen Mitteparteien auf eine harte Probe (der Bund)
Eine qualitative Forschung aus soziologischer Perspektive
Im sozialpolitischen Diskurs in der Sozialhilfe dominieren aktuell ökonomische Argumente. Vor diesem Hintergrund interessiert, wie die Ziele des Sozialhilfegesetzes des Kantons Bern (SHG) in der Praxis der Sozialhilfe umgesetzt werden. Dabei werden die Ziele des SHG in den übergeordneten Begriff der Selbständigkeit überführt.Die vorliegende Master-Thesis nimmt eine soziologische Perspektive ein und sieht demnach Selbständigkeit als Prozess in Bezug auf soziale Gruppen. Daraus wurde die forschungsleitende Fragestellung „Wie beeinflussen Organisationsstruktur und Institutionskultur emanzipatorische Prozesse in der gesetzlichen Sozialen Arbeit?“ entwickelt. Um die tragenden Elemente der genannten Fragestellung zu kontextualisieren, wurden entsprechende Theorielinien beigezogen.
Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sind Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe.
An der angepassten kantonalen Sozialhilfeverordnung gibt es Kritik. Die ehemalige Präsidentin der SP Thurgau, Barbara Kern, möchte als Stadträtin in Kreuzlingen weiter mit eigenen Mietzinsgrenzen arbeiten.
Stellungnahme
Sozialhilfe
Die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe wurden umfassend revidiert. Nach der Umsetzung einer ersten Etappe treten auf 1. Januar 2017 weitere neue Bestimmungen in Kraft.
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat des Kantons Bern will Massnahmen prüfen, wie Sozialdienste Rückzahlungen besser einfordern können.Der bernische Regierungsrat will prüfen, wie die Rückforderung von Sozialhilfe verbessert werden kann. Einen entsprechenden Vorstoss aus den Reihen der SVP und der GLP empfiehlt er zur Annahme als unverbindliches Postulat.Zum Thema:- Wie sollen Sozialhilfebezüger ihr Geld zurückzahlen? (SRF)
Renitenten Sozialhilfebezügern können im Kanton Aargau die Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden können. Der Grosse Rat hat am Dienstag die bestehenden Bestimmungen im kantonalen Gesetz präzisiert. Das bringt den Gemeinden mehr Klarheit.
Wer Sozialhilfe bezieht, hat Mühe, eine Wohnung zu finden. Das liegt nicht zuletzt an den Gemeinden. Unter ihnen ist ein Unterbietungswettbewerb ausgebrochen, der Sozialhilfebezüger an den Rand der Gesellschaft drängt.Zum Thema: Immobilienverwaltungen fühlen sich von den Sozialämtern alleingelassen (Berner Zeitung)
Die Vorlage lehnen wir aus ethischen, fachlichen und praktischen Gründen ab. Kernelement ist eine 15%-Kürzung des Grundbedarfs bei Eintritt in die Sozialhilfe.Von der am Runden Tisch unter Grossratsparteien ausgehandelten Sozialhilfegesetz-Revision sind keine positiven Wirkungen gemäss Art. 1 des Sozialhilfegesetzes (SHG) zu erwarten. Die Vorlage greift bis in operative Detailabläufe ein und würde wirksame Interventionen verunmöglichen.
AvenirSocial verfolgt regelmässig die Berichterstattung zu Themen des Sozialwesens in den Medien. Wir erwarten eine fachlich fundierte Wiedergabe zu Themen die die Soziale Arbeit betrifft. Im Bericht über die Sozialhilfe bei der SRF Sendung 10vor10 vom 23.08.2016 wurde die Expertise der SozialarbeiterInnen nicht berücksichtigt. AvenirSocial hat deshalb bezugnehmend auf Art. 4 Abs. 1 und 2 des RTVG zur 10vor10 Sendung vom 23. August 2016 zur Sozialhilfe eine schriftliche Beanstandung verfasst.
Weisung
Der Regierungsrat verabschiedet die Teilrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe und beauftragt das Departement des Innern die Vernehmlassung durchzuführen. Neu soll im Gesetz normiert werden, dass die SKOS-Richtlinien für den Vollzug der individuellen Sozialhilfe wegleitend sind, soweit Gesetz und Verordnung nichts anderes vorschreiben. Zudem sollen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um den Grundbedarf für den Lebensunterhalt einerseits generell für alle anspruchsberechtigen Personen und andererseits spezifisch bei den jungen Erwachsenen kürzen zu können. Weitere Informationen finden Sie unter www.sz.ch/vernehmlassung.
Sozialhilfe
Im Kanton Schwyz soll der Grundbedarf für den Lebensunterhalt generell für alle anspruchsberechtigen Personen, insbesondere bei den jungen Erwachsenen, gekürzt werden. Dazu sollen in der Teilrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe die notwendigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden.
Der Bundesrat hat die Verordnung zum neuen Bürgerrechtsgesetz verabschiedet und setzt das revidierte Bürgerrechtsgesetz und die Verordnung auf den 1.Januar 2018 in Kraft. Die SKOS bedauert, dass ihre in der Vernehmlassung geäusserte Kritik nicht aufgenommen wurde: Die Bestimmung, dass Sozialhilfebeziehende oder Personen, die den letzten drei Jahren Sozialhilfe bezogen haben, nicht eingebürgert werden, soll definitiv gelten. Die SKOS erkennt keine ausreichende Kompetenz des Bundesrates, um Sozialhilfebezug zum Nichteinbürgerungsmerkmal zu erklären und ist der Auffassung, dass eine solch eingreifende Bestimmung nicht in einer Verordnung geregelt werden kann.
«Wir wohnen im Kanton Uri. Unsere Tochter kommt aber demnächst in ein Kinderheim in Luzern. Wirkt sich dies auf die Höhe ihrer Krankenkassenprämie aus?»