Umgang mit gefährlichen Tätern - Die Gefängnis-WG für Verwahrte
Wohin mit Verwahrten, die ihre Strafe abgesessen haben? Im Kanton Solothurn leben sie separat in einem Haus.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Wohin mit Verwahrten, die ihre Strafe abgesessen haben? Im Kanton Solothurn leben sie separat in einem Haus.
Erstmals erhält die Öffentlichkeit Einblick in den neuen Hochsicherheitstrakt der forensischen Psychiatrie im Aargau.
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute ihren Bericht zum Verwahrungsvollzug in der Schweiz. Die Kommission konnte positive Sachverhalte ausmachen, erkannte aber auch Handlungsbedarf.
Verwahrte in der Deutschschweiz sollen humaner behandelt werden. Das kostet. Die Kantone wollen im Frühling entscheiden.
Im Jahr 2013 ordnete ein Schweizer Gericht nachträglich eine Verwahrung an, obwohl der psychisch erkrankte Betroffene seine langjährige Gefängnisstrafe zu diesem Zeitpunkt bereits vollendet hatte.
Peter Vogt ist nicht todkrank, sondern zermürbt – er will sterben, weil er das rigorose Verwahrungsregime nicht mehr aushält. Was er fordert, ist nicht so abwegig, wie es auf den ersten Blick wirkt.
Ein Häftling will sich in seiner Zelle das Leben nehmen. Er überlebt und kommt wegen Brandstiftung vor Gericht. Dort zeigt sich, wie schwer sich die Justiz mit Tätern in der «kleinen Verwahrung» tut – und was das mit Menschen macht.
Im Juni hatte das Zürcher Obergericht den 25-jährigen Brian zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt. Auf eine ordentliche Verwahrung hatte das Gericht damals verzichtet. Gemäss Zürcher Staatsanwaltschaft soll sich nun die höchste Schweizer Instanz über dieses jüngste Urteil beugen.
Die Gewalttaten beschäftigen Norwegen bis heute sehr stark. Dabei geht es kaum noch um den zu lebenslanger Verwahrung verurteilten rechtsextremistischen Einzeltäter, sondern um die ideologischen Hintergründe dieser Taten.
BGer-Urteil 6B_124/2021 vom 24. März 2021
Einem 74-jährigen, wegen Sexualdelikten mit Kindern verurteilten Mann wurde die bedingte Entlassung aus der Verwahrung zu Recht verwehrt. Das Bundesgericht weist seine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich in diesem Punkt ab.
Das St.Galler Kantonsgericht hat sich umentschieden: Ein 65-jähriger Beschuldigter wird nun doch nicht entlassen, sondern verwahrt.
BGer-Urteil 1B_111/2020 vom 31. März 2020
Die vom Kantonsgericht Wallis im massnahmenrechtlichen Nachverfahren angeordnete Sicherheitshaft gegenüber einem rückfallgefährdeten pädosexuellen Straftäter ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar.
Die vom Kantonsgericht Wallis im massnahmenrechtlichen Nachverfahren angeordnete Sicherheitshaft gegenüber einem rückfallgefährdeten pädosexuellen Straftäter ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in Auseinandersetzung mit einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Soll man einen Täter trotz Rückfallgefahr nach Ende der Therapie freilassen? Das Bundesgericht ist für die harte Linie.
Der lebenslänglich verwahrte P. V. will mithilfe von Exit im Gefängnis sterben. Der Fall des 69-Jährigen beschäftigt die Schweizer Justiz.
Vor einigen Wochen wurde Brian K. – einer der bekanntesten Gefängnisinsassen der Schweiz – in Zürich der Prozess gemacht. Seinen Fall nehmen wir zum Anlass, uns näher mit der Geschichte des Schweizer Strafsystems und der problematischen Zusammenarbeit zwischen Justiz und Psychiatrie auseinanderzusetzen.
Gefährliche Straftäter_innen sind für die Gesellschaft eine Herausforderung. Die Justiz muss eine Balance finden zwischen dem individuellen Recht auf Freiheit und dem Bedürfnis der Gesellschaft nach Sicherheit.
Gefährliche Straftäter_innen sind für die Gesellschaft eine Herausforderung. Die Justiz muss eine Balance finden zwischen dem individuellen Recht auf Freiheit und dem Bedürfnis der Gesellschaft nach Sicherheit.
Gegenstand: Sexuelle Nötigung, Strafzumessung; Anordnung einer vollzugsbegleitenden Massnahme
Das Kantonsgericht St. Gallen muss gegenüber einem Mann die Verwahrung anordnen, der mehrfach wegen sexueller Handlungen mit Kindern oder dem Versuch dazu verurteilt wurde. Die Verwahrung des Betroffenen, der sich derzeit in einer stationären Massnahme befindet, ist aufgrund seiner fehlenden Therapierbarkeit, des hohen Rückfallrisikos, der Gefährdung der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern und der Schwere der zu erwartenden Delikte verhältnismässig. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gut.