Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: elterliche Sorge

71 Beiträge gefunden


weblaw.ch Keystone-SDA

Walliser Justiz bewilligt zu unrecht Wegzug von Mutter mit Kindern

Die Walliser Justiz hat einer Mutter während eines hängigen Scheidungsverfahren zu unrecht erlaubt, mit den abwechselnd mit dem Vater betreuten Kindern in den Kanton Bern zu ziehen. Eigentlich hätte das Gericht die aufschiebende Wirkung gewähren müssen, wie das Bundesgericht festhält. (Urteil 5A_665/2018)

Jugendhilfeportal.de

Trennungsfamilien: Bei gemeinsamem Sorgerecht sehen Väter ihre Kinder öfter

Zum zehnten Geburtstag des ersten gemeinsamen Kindes besteht jede fünfte Partnerschaft in Westdeutschland nicht mehr, in Ostdeutschland hat sich dann bereits jedes dritte Paar getrennt. In der überwiegenden Zahl der Fälle leben die Kinder im Haushalt der Mutter, wodurch die Gestaltung aktiver Vaterschaft für Trennungsfamilien eine besondere Herausforderung darstellt. Hier spielt das gemeinsame Sorgerecht eine wichtige Rolle. Wissenschaftler legen nun einen aktuellen Überblick zu Familien nach Trennung und Scheidung in Deutschland vor.

Schulabsentismus und Eltern

Im Fokus der Publikation steht das sogenannte Zurückhalten von Kindern und Jugendlichen von der Schule, das durch und von Eltern aus divergierenden Gründen praktiziert wird. Da diese Form des unrechtmässigen Versäumens von Unterricht auch wissenschaftlich bislang wenig strukturiert und nur diffus umrandet war, versuchen die Autorinnen und Autoren in diesem Band erste systematische Analysen und Einordnungen.

Gemeinsames Sorgerecht

Rechte und Pflichten - zum Wohl des Kindes

Seit dem 1. Juli 2014 ist das gemeinsame Sorgerecht in der Schweiz der Regelfall. Mütter und Väter, die sich scheiden lassen oder nicht verheiratet sind, üben zusammen die elterliche Sorge für ihr Kind aus. Das fordert eine hohe Kompromissbereitschaft, Vernunft und Sozialkompetenz bei den Eltern und allen Beteiligten, damit das Wohl des Kindes im Fokus bleibt.

Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

SFH begrüsst Bundesgerichts-entscheid zur Dublin-Haft

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH begrüsst, dass das Bundesgericht die Beschwerde einer afghanischen Flüchtlingsfamilie wegen Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben gutheisst. Damit ist eine seit Jahren von der SFH und ihren Mitgliedsorganisationen geforderte Anpassung an menschenrechtliche Standards bei der Haft für Familien endlich umgesetzt.- Zuger Migrationsamt verstiess gegen Menschenrechte - Wegweisendes Urteil (SRF)- Die Trennung einer Flüchtlingsfamilie war illegal (Swissinfo)

BGer

Eltern in Dublin-Haft von minderjährigen Kindern getrennt: Beschwerde gutgeheissen

Die Anordnung von ausländerrechtlicher Dublin-Haft gegen Eltern, unter gleichzeitiger Fremdplatzierung deren Kleinkinder, ist angesichts der Bedeutung des Kindeswohls nur als ultima ratio und nach gründlicher Prüfung weniger einschneidender Massnahmen zulässig. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Ehepaares aus Afghanistan gut. Zum Thema: Dublin-Haft verstösst gegen EMRK (Amnesty International)- Unrechtmässige Familientrennung vor Ausschaffung (humanrights)

Ktipp

Neue Urteile: Wohnsitz des Kindes - Betreuungszeit ausschlaggebend

Die getrennt lebenden Eltern einer ­Tochter mit gemeinsamem elterlichem Sorgerecht stritten sich über den ­Wohnsitz des Kindes, weil dieser für den Schulbesuch entscheidend ist. Die Kindes- und Erwachsenenschutz­behörde entschied, dass der Wohnsitz der Mutter auch für das Kind mass­gebend sei. Sie kümmere sich zeitlich ­etwas mehr um das Kind. Dagegen wehrte sich der Vater. Doch auch das Kantonsgericht Luzern stellte auf die Betreuungszeit ab. Die Tochter muss deshalb am Wohnort der Mutter die Schule besuchen.

Ktipp

Neue Urteile: Wohnsitz des Kindes - Betreuungszeit ausschlaggebend

Kantonsgericht Luzern, Entscheid 3H 15 116 vom 3. August 2016

Die getrennt lebenden Eltern einer ­Tochter mit gemeinsamem elterlichem Sorgerecht stritten sich über den ­Wohnsitz des Kindes, weil dieser für den Schulbesuch entscheidend ist. Die Kindes- und Erwachsenenschutz­behörde entschied, dass der Wohnsitz der Mutter auch für das Kind mass­gebend sei. Sie kümmere sich zeitlich ­etwas mehr um das Kind. Dagegen wehrte sich der Vater. Doch auch das Kantonsgericht Luzern stellte auf die Betreuungszeit ab. Die Tochter muss deshalb am Wohnort der Mutter die Schule besuchen.

Ktipp

Neue Gerichtsurteile: Vater siegt vor Gericht

BGer-Urteil 5A_609/2016 vom 13.2.2017

Ein Kind von ledigen und zerstrittenen Eltern stand seit seiner Geburt unter der alleinigen ­Sorge der Mutter. Nach fünf Jahren beantragte der Vater die gemeinsame elterliche Sorge. Ein psychologisches Gutachten riet davon ab: Den Eltern fehle es an «Kooperationsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit». Dadurch sei das Kindswohl gefährdet.Seit Mitte 2014 gilt der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge. Deshalb hat das Bundesgericht dem Vater die gemeinsame elterliche Sorge trotzdem gewährt. Denn der «elterliche Dauerkonflikt» sei hier nicht sehr schwer­wiegend. Deshalb entschied das Gericht, «dem Regelfall der gemeinsamen elter­lichen Sorge den Vorrang» einzuräumen.

Das Sorgerecht nichtverheirateter Väter

Das Werk beschäftigt sich mit der aktuell im Familienrecht geführten Debatte über das Sorgerecht nichtverheirateter Väter. Trotz des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern aus dem Jahr 2013, muss ein nichtverheirateter Vater einige Hürden überwinden, um die elterliche Sorge für sein Kind zu erlangen. Die jüngst dazu geführte rechtspolitische Diskussion wurde durch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts entfacht. In diesem Zusammenhang wird der aktuelle Stand der Rechtsprechung und der Literatur dargestellt und untersucht. Zudem wird die sorgerechtliche Reform beginnend mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz erörtert und das Gesetz kritisch analysiert. 

Psychologie im Familienrecht - zum Nutzen oder Schaden des Kindes?

Dieses lebenspraktische Sachbuch greift die öffentliche Diskussion über Ungerechtigkeiten im Scheidungsverfahren, gerichtliche Fehlurteile und familienpsychologische Gutachter als „heimliche Richter“ auf. Es beschreibt anschaulich das sehr komplexe System der Zusammenarbeit von Gerichten, Gutachtern, Anwälten, Jugendämtern und Verfahrensbeiständen der Kinder und befasst sich insbesondere mit der Arbeit der psychologischen Sachverständigen.Verständlich erläutert der Autor dem Leser die Möglichkeiten für eigenverantwortliche Regelungen mit professioneller Unterstützung bis hin zu gerichtlichen Entscheidungen. Dabei geht er besonders auf die Aufgaben eines psychologischen Gutachters und die für ihn verbindlichen gerichtlichen Verfahrensregeln ein, so dass Eltern in der Lage sind, sich eigenverantwortlich an der psychologischen Begutachtung zu beteiligen. 

Die elterliche Sorge/der Kindesschutz

Die Kommentierung der Verwandtschaft als zweite Abteilung des Familienrechts des Schweizerischen Zivilgesetzbuches lag bisher in den von Cyril Hegnauer bearbeiteten Teilbänden 1 und 2 (Entstehung des Kindesverhältnisses bis und mit Unterhaltspflicht der Eltern) vor. Der vorliegende 3. Teilband setzt diese Reihe fort und berücksichtigt nach der Revision und kompletten Umgestaltung des Kindesrechts, das am 1.1.1978 in Kraft getreten war, alle seitherigen Gesetzesnovellen und die bundesgerichtliche Rechtsprechung bis Sommer 2016. Zentrale Themen bilden neben Inhalt, Umfang und Bedeutung der elterlichen Befugnisse und Verpflichtungen von der Geburt bis zur Volljährigkeit des Kindes insbesondere auch die Möglichkeiten und Grenzen gemeinsamer elterlicher Sorge sowie deren Spannungsfeld zur eigenen Handlungsfähigkeit des Kindes. 

Kinderanwaltschaft Schweiz

Eine kindgerechte Justiz zur Stärkung der Kinder

Kinder, die mit dem Schweizer Rechtssystem in Kontakt kommen, befinden sich meist in emotional belastenden Situationen. Dies gilt sowohl für ältere Kinder, die kognitiv bereits ein Verständnis für ihre Situation aufbringen können, als auch für Kleinkinder, die der Situation gänzlich emotional gegenüberstehen. Die Gefühle von Angst und Ohnmacht beherrschen sie bereits lange vor einem gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Kontakt.