Betreibungsrecht: Kann ich als Erbe betrieben werden?
Vor kurzem ist mein Vater verstorben. Ich vermute, dass er Schulden hatte. Kann ich für diese betrieben werden?
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Vor kurzem ist mein Vater verstorben. Ich vermute, dass er Schulden hatte. Kann ich für diese betrieben werden?
Gefangene, Anstalten, Behörden
Menschen im Freiheitsentzug können nicht frei bestimmen, wie und wo sie sterben. Die Thematik des würdevollen Sterbens im Justizvollzug erfordert daher spezielle Aufmerksamkeit. Auf der Grundlage eines Forschungsprojekts stellt das Buch die Perspektiven der verschiedenen Beteiligten dar: Erfahrungen, Fragen, Bedürfnisse, Befürchtungen und Visionen von Gefangenen, Mitarbeitenden und Behörden werden anhand von Material aus Interviews und Beobachtungen anschaulich dargestellt. Die verschiedenen Etappen bis zum Lebensende und zum Tod werden aufgezeigt und aus der Sicht der Forschenden kommentiert.
Mein Vater ist gestorben. Weil seine Schulden grösser sind als sein Vermögen, werde ich das Erbe innert der gesetzlichen Frist ausschlagen. Muss ich weitere Vorkehrungen treffen, damit meine minderjährigen Töchter nicht die Schulden ihres Grossvaters erben?
Erbrechtsrevision
Durch Einkauf in die Pensionskasse kann das Erbrecht von Nachkommen aus erster Ehe umgangen werden: ein Missbrauchspotenzial im Erbrecht.
Medizinethische und empirische Forschung im Dialog
Die Beiträge dieses Bandes befassen sich mit den wachsenden ethischen Herausforderungen im Hinblick auf Möglichkeiten und Grenzen zur Gestaltung des Lebensendes. ExpertInnen aus der Medizinethik, Palliativmedizin, Theologie und den Sozialwissenschaften erläutern darin die hierfür relevanten Fragestellungen: Wie kann mit Wünschen nach Suizidbeihilfe oder Tötung auf Verlangen angemessen umgegangen werden? Unter welchen Umständen kann auf künstliche Ernährung bei Wachkomapatienten verzichtet werden? Entsprechen advanceeuthanasiadirectives für den Fall schwerer Demenz bestimmten ethischen Ansprüchen? Des Weiteren werden empirische Forschungsprojekte sowie aktuelle Institutionalisierungsprozesse von Lebensende-Entscheidungen analysiert.
Vorboten einer anderen Sterbekultur
Die offiziellen Debatten um Sterbehilfe offenbaren ein skandalöses Mass an Arroganz und Bevormundung seitens der machthabenden Eliten. Das Buch diskutiert die gängigen Positionen und skizziert die sich heute schon abzeichnenden Alternativen.Gestiegene Lebenserwartung bedeutet leider auch Leidensverlängerung im Alter und Sterbensverlängerung am Lebensende. Das Buch stellt anhand exemplarischer Schicksale Möglichkeiten des zivilen Ungehorsams ebenso vor wie Beiträge aus Film, Philosophie, Literatur und Musik, die sich dem existenziell bedrängenden Thema eines säkularen Umgangs mit dem eigenen Tod nähern.
Sterbehilfe
2015 haben sich in der Deutschschweiz und im Tessin 782 Menschen entschieden, mit Hilfe von Exit aus dem Leben zu scheiden. Dies entspricht einem Anstieg um rund 30 Prozent. Das Durchschnittsalter lag bei 77,4 Jahren.
In Deutschland stehen ungefähr 850.000 Menschen unmittelbar an ihrem Lebensende. Mit Abstand die häufigsten Todesursachen sind chronische und unheilbare Erkrankungen. Die psychischen Prozesse beim Sterben sind in besonderer Weise individuell, da bisherige biografische Erfahrungen, Persönlichkeitsmerkmale und Gewohnheiten darin münden. Zudem wird der Sterbeprozess durch den sozialen Kontext, durch familiäre oder medizinisch-institutionelle Bedingungen beeinflusst. Der Band gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen, gesetzlichen Bestimmungen sowie über diagnostische und interventive Möglichkeiten der Begleitung von Menschen am Lebensende und in der Sterbephase.
Nach Gesetz erhält meine Ex-Frau eine AHV-Witwenrente, wenn ich sterben sollte. Erbt sie dann auch einen Teil meines Vermögens?
Kürzlich ist meine ledige Cousine verstorben. Sie hat kein Testament verfasst. Ich bin ihr nächster Verwandter. Bin ich erbberechtigt?
In den modernen Gesellschaften des Westens nimmt das Übertragen von materiellen und immateriellen Gütern auf eine nachfolgende Generation einen hohen Stellenwert ein. Angesichts der aktuellen politischen Diskussion um das richtige Mass der Besteuerung von Erbschaften ist es kaum verwunderlich, dass Debatten zum Generationenübergang oft auf finanzielle bzw. materielle Aspekte reduziert werden. Damit werden viele Facetten ausgeblendet, die aus der Wirklichkeit der – durchaus manchmal konfliktreichen – Rezeption des Ererbten, der Gestaltung des eigenen Lebensentwurfs und der Weitergabe von ideellen und materiellen Werten nicht wegzudenken sind.
Selbstbestimmung am Lebensende
Der Weg zu einer neuen Kultur des Sterbens ist noch sehr lang. Neben einem Netz von Palliativ- und Hospizangeboten bedarf sie auch eines gesellschaftlichen Mentalitätswandels als Voraussetzung.
Nachlassplanung - Nachlassabwicklung - Willensvollstreckung - Prozessführung.
Der Praxiskommentar Erbrecht ist ein unentbehrliches Arbeitsinstrument für alle mit dem Erbrecht befassten Personen. Prägnant und übersichtlich werden die gesamten nachlassrelevanten Regelungen in einem Band kommentiert. Besondere Schwerpunkte liegen u.a. auf der Nachlassplanung und -abwicklung, den Steuern, der Willensvollstreckung und den prozessualen Aspekten. Speziell hingewiesen wird jeweils auf Fallstricke und Formulierungsmöglichkeiten. Die amtlichen Gesetzestexte sind um eine englische Übersetzung ergänzt.
Frei über den Tod entscheiden
Ärzte sollen auch Menschen, die nicht schwer krank sind, eine tödliche Dosis eines Betäubungsmittels verschreiben dürfen. Dafür setzt sich der Zürcher Hans von Werra ein – bis jetzt erfolglos.
Beiträge zur Debatte um Sterbehilfe und Sterbebegleitung
Wie wollen wir sterben? Diese Kernfrage unseres Lebens beschäftigt zur Zeit Politik und Gesellschaft. Den Anstoss für diesen Band gab Rainer Maria Kardinal Woelki. In seinem Beitrag geht er auf die Würde des Sterbens und ein Sterben in Würde ein. Der Verfassungsrechtler Christian Hillgruber weist auf, warum den Staat mit Blick auf das Leben eine grundrechtliche Schutzpflicht trifft. Der Medizinethiker Giovanni Maio zeigt auf, dass sich hinter dem Wunsch nach Suizid und Sterbehilfe letztlich ein Menschenbild verbirgt, das das Alt-, Krank- und Gebrechlichwerden als Schwundstufen des Menschseins betrachtet. Der Mediziner Christoph von Ritter geht der Frage nach, warum Ärzte nicht töten dürfen.
“Mein einziger Sohn hat vor etwa zwei Jahren nach einem harmlosen Streit von einem Tag auf den anderen den Kontakt zu mir abgebrochen. Kann ich ihn nun enterben und im Testament meine Lebenspartnerin als Alleinerbin einsetzen?”
Erika Preisig lebt zehn Gehminuten von der Grenze zu Deutschland entfernt. Aber es könnte sein, dass sie ab nächstem Jahr nie mehr einen Fuss nach Deutschland setzen darf. Denn die Ärztin leitet den Verein Lifecircle (Lebenskreis), eine von mehreren Schweizer Organisationen für Sterbehilfe. Diese - die bekannteste ist Exit - könnten von einer baldigen Verschärfung der deutschen Gesetzgebung über den begleiteten Freitod betroffen sein.
EuErbVO | IntErbRVG
Die Europäische Erbrechtsverordnung regelt das Internationale Erbrecht völlig neu. Sie tritt anstelle der nationalen Regelungen. Ab August 2015 sind nicht nur die Neuregelungen des auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Rechts, sondern auch umfangreiche verfahrensrechtliche Bestimmungen hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit in Erbsachen, der Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckbarerklärung mitgliedstaatlicher Entscheidungen sowie der Annahme öffentlicher Urkunden geltendes Recht.
«Mein Mann und ich sind kinderlos. Ich bin ein Einzelkind. Wer beerbt mich, wenn uns beiden gleichzeitig etwas zustösst? Meine Eltern leben nicht mehr.»
In Deutschland könnte die organisierte Suizidhilfe schon bald verboten werden. Was hat das für Auswirkungen auf die Schweiz? Eine kontroverse, länderübergreifende Debatte.