Pädophilie: Wie weiter nach der Volksabstimmung?
Mehr Schutz durch Prävention: Die Aufgaben der Schweiz im Lichte der internationalen Normen
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Mehr Schutz durch Prävention: Die Aufgaben der Schweiz im Lichte der internationalen Normen
Im Internet gibt es immer weniger Kinderpornografie. Dies zumindest lassen die vom Bundesamt für Polizei (fedpol) am Dienstag veröffentlichten Zahlen vermuten. In Tat und Wahrheit tauchen Kinderschänder und ihre Kundschaft zunehmend im so genannten Darknet unter.Zum Thema: Pädophile im Darknet (Rundschau)
Die Rheintalerin Monika Egli-Alge, Geschäftsführerin des Forensischen Instituts Ostschweiz, therapiert Pädophile. Ihr Ansatz: Um Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen, sei es nötig, auf Seite der Täter anzusetzen.
Inhalt:Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zum Gesundheitsberufe-Gesetz Grundposition der NAS Marktregulierung in der Drogenpolitik Nein zur Pädophilie-InitiativeJa zur Mindestlohn-InitiativeSozialAktuell: Aktuelle Ausgabe
Bei einem Ja an der Urne regelt die Schweiz den Umgang mit Kinderschändern so streng wie kaum ein anderes europäisches Land – mit einer Ausnahme.
Um die Jugendliebe vom Berufsverbot auszunehmen, schlägt das Pro-Komitee der Pädophileninitiative eine Gesetzesänderung vor. Dabei würde das bestehende Gesetz sogar gelockert. Zum Thema: Männerorganisationen - Gegen «hysterische» Pädophilen-Initiative (NZZ)
Wie aus dem Strafregisterauszug ersichtlich, fängt die strafrechtliche Geschichte eines Pädophilen oftmals durch eine unbedingt verhängte Strafe an, wie meistens bei Erststraftätern üblich, d.h. eine Strafe, die nicht verbüsst werden muss.
Pädophileninitiative
Am Sonntag 18. Mai 2014 wird unter anderem über die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" abgestimmt. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz erachtet die Initiative als problematisch und lehnt sie ab. Diese Meinung wird von verschiedenen weiteren Organisationen geteilt:◾SAJV◾Mira◾Verschiedene OpferhilfestellenDas Positionspapier
InhaltInseratStellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zum Gesundheitsberufe-GesetzGrundposition der NAS Marktregulierung in der DrogenpolitikNein zur Pädophilie-InitiativeJa zur Mindestlohn-InitiativeSozialAktuell: Aktuelle AusgabeDie Sektionen:- Sektion Ostschweiz- Sektion Aargau- Sektion Graubünden- Sektion Bern- Sektion Beide Basel- Sektion Wallis- Sektion Zentralschweiz
Anita Chaaban will mit ihren neuen Initiativen mehr Druck auf Behörden, Richter und Gutachter aufbauen. Für den Basler Forensik-Chef Marc Graf steht damit eine bedeutende kulturelle Errungenschaft auf dem Spiel.
Die Initiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» kann die Mehrheit aller Missbrauchsfälle nicht verhindern. Sie setzt aber eine gefährliche Entwicklung in Gang.
insieme hat zur Änderung des Kinderschutzes (Zivilgesetzbuch) Stellung genommen.
Pädophilie
Wer wegen eines sexuellen Übergriffs auf ein Kind verurteilt ist, soll nie mehr mit Kindern arbeiten dürfen: Wer kann da dagegen sein? Zum Beispiel Flavia Frei von der Stiftung Kinderschutz Schweiz.Zum Thema: Die Lehrer sind besorgt (NZZ)
Gegen einen ehemaligen Schulsozialarbeiter ist Anklage wegen sexuellen Übergriffen erhoben worden. Der 44-Jährige hatte unter anderem an Schulen in Köniz und Liebefeld gearbeitet.
Pädophilie-Initiative
Nicht am Arbeitsort, sondern im Privaten finden die meisten Übergriffe auf Kinder statt. Nur ein Bruchteil der pädosexuellen Täter wird verurteilt. Über die Schwachstellen der Pädophilie-Initiative und weshalb sie eine falsche Sicherheit suggeriert.
Im Zusammenhang mit der Pädophilen-Initiative ist immer die Rede von der Jugendliebe. Gegner und Befürworter legen Beispiele und Interpretationen vor. Rechtsexperten zeichnen ein differenzierteres Bild.
Minderjährige und andere schutzbedürftige Menschen werden in der Schweiz zukünftig dank einem umfassenden Tätigkeitsverbot sowie einem Verbot von Kontakten und dem Betreten bestimmter Bereiche besser vor einschlägig vorbestraften Tätern geschützt. Der Bundesrat hat am 9. April diese Änderungen des Strafgesetzbuches zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist war am 6. April 2014 unbenutzt abgelaufen.
Niemand wusste, dass Thomas S. pädophil ist – bis die Polizei kam. Im vergangenen Herbst wurde der Burgdorfer Lehrer verurteilt, weil er Tausende von kinderpornografischen Bildern auf seinem Computer gespeichert hatte.
Initianten und Gegner haben die gleichen Anliegen, setzen aber auf unterschiedliche Instrumente. Das Nein-Komitee preist den indirekten Gegenvorschlag.
Minderjährige und andere schutzbedürftige Menschen werden in Zukunft dank einem umfassenden Tätigkeitsverbot sowie einem Kontakt- und Rayonverbot besser vor einschlägig vorbestraften Tätern geschützt. Der Bundesrat hat am Mittwoch diese Änderungen des Strafgesetzbuches auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt, nachdem die Referendumsfrist am 6. April 2014 unbenutzt abgelaufen ist.Zum Thema:- Der Bundesrat macht vorwärts mit dem Kinderschutz (TagesWoche)