FH - Lohnstudie 2015
Wie viel verdient eine Ingenieurin? Wie viel ein Betriebsökonom? Ab Dienstag 26. Mai können Sie in über 10'000 Lohndaten stöbern.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Wie viel verdient eine Ingenieurin? Wie viel ein Betriebsökonom? Ab Dienstag 26. Mai können Sie in über 10'000 Lohndaten stöbern.
Für Temporärangestellte in der Deutschschweiz und der Romandie steigen in den nächsten drei Jahren die Mindestlöhne. Die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt, der ab 2016 gelten soll.
Schweizer Arbeitgeber gewähren Vätern kaum Vaterschaftsurlaub. Selbst mit Elternzeit sind Väter nur unter gewissen Bedingungen zum Urlaub zu bewegen. Ein Blick ins Ausland lohnt sich.Zum Thema:- Kein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub (Der Arbeitgeber)- Vater zu werden muss besser behandelt werden als ein Umzug (Travail.Suisse)
«Kürzlich fuhr mich ein Auto an, als ich mit dem Velo unterwegs war. Ich brach mir das Bein und konnte mehrere Wochen nicht arbeiten. Mein Chef sagte, ich müsse den Lohnausfall bei der Haftpflichtversicherung des Autofahrers einfordern. Stimmt das?
Repräsentative Umfrage von SGB und Unia zur Vermögensverteilung
Das Vermögen in der Schweiz ist extrem ungleich verteilt. Noch viel ungerechter, als wir alle denken. Das zeigt eine repräsentative Umfrage bei über 1000 Schweizerinnen und Schweizern*, die SGB und Unia in einem Video präsentieren: Wir glauben zwar, dass die reichsten 20 Prozent mehr als die Hälfte des gesamten Privatvermögens besitzen. Die Realität ist aber viel heftiger - das reichste Fünftel der Schweizerinnen und Schweizer besitzt sechs Mal mehr als alle anderen zusammen, 86 Prozent des Vermögens! Den ärmsten 20 Prozent bleibt hingegen gar nichts.
Dumpinglöhne und Verstösse gegen allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) sind Realität. Dies zeigt der neuste SECO-Bericht zu den flankierenden Massnahmen. Demnach haben im vergangenen Jahr die Missbräuche bei Schweizer Betrieben zugenommen.
Zwei Seiten, zwei Sichtweisen: Der SECO-Bericht zu den flankierenden Massnahmen scheidet die Geister. Gewerkschaften schreiben, die öffentliche Hand lasse Lohndumping zu. Arbeitgeber und kantonale Volkswirtschaftsdirektoren loben hingegen den wirksamen Dumpingschutz.Zum Thema: Lohndumping ist eine Realität – Lohnschutz wird wichtiger (Travail.Suisse)
Blog
Die Schweiz hat mit der sogenannten Abzocker-Initiative, der 1:12-Initiative und der Mindestlohn-Initiative in den letzten Jahren drei Abstimmungen erlebt, die sich zumindest rhetorisch auf die Idee der Lohngerechtigkeit bezogen. Dass es dabei tatsächlich um die Herstellung von Lohngerechtigkeit ging, war allerdings in allen drei Fällen umstritten. Um diesen Streit zu entscheiden, bräuchte es eine Antwort auf die Frage: Was versteht man unter einem gerechten Lohn, was sind seine Bestimmungsgründe? Obwohl die Frage seit langem – spätestens seit der Entstehung allgemeiner Arbeitsmärkte im Gefolge des modernen Kapitalismus – im Raum steht, gibt es erstaunlich wenig systematische Antworten darauf.
Krankenkasse
Bei den Prämienverbilligungen regiert der Kantönligeist. Bern hat jetzt die Sparschraube so massiv angezogen, dass Leute in Not geraten.
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: Dieser Verfassungsauftrag gilt auch im öffentlichen Beschaffungswesen. Der Regierungsrat hat entschieden, dass der Kanton Basel-Stadt im Beschaffungswesen ab Mitte 2016 eine Testphase mit zehn Lohngleichheits-Stichkontrollen durchführen wird. Zum Thema:- Basel-Stadt plant Stichkontrollen bei Löhnen (Tageswoche)
Teilzeitarbeit ist in der Schweiz auf dem Vormarsch, allerdings mit starken Unterschieden zwischen den Geschlechtern. Für eine stärkere Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine Zunahme der Teilzeitarbeit – insbesondere bei Männern – notwendig. Um dies zu erreichen, ist die Wirtschaft gefordert. Sie muss durch verstärkte Akzeptanz von Teilzeitstellen auch für ein grösseres Angebot an Teilzeitstellen sorgen. In einem ersten Schritt muss indes dringend die Diskriminierung der Teilzeit beseitigt werden: Nur so kann die optimale Voraussetzung für deren Förderung geschaffen werden.
Banken drohen Pensionierten vermehrt damit, Hypotheken nicht mehr zu erneuern oder gar zu kündigen. Mit Eigentümern, die sich ihr Haus nicht mehr leisten können, machen die Finanzinstitute oft kurzen Prozess.
Das Angebot im Pflegebereich ist gross, die Preisunterschiede sind riesig: Vor allem dank billigen Arbeitskräften aus osteuropäischen Ländern bieten Firmen tiefe Preise für 24-Stunden-Betreuung an.
Bozena Domanska kommt von einem Bauernhof in Polen und arbeitet seit Jahren als Betreuerin in der Schweiz. Sie setzt sich hier für bessere Arbeitsbedingungen ein.
Nach der feierlichen Einweihung des Lohnmobils mit Bundesrat Alain Berset startet das Lohnmobil seine Tournee mit einer zweiwöchigen Präsenz in der Stadt St. Gallen. Die Ausstellung macht in unkonventioneller Form auf das in der Bundesverfassung verankerte Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit aufmerksam.
ie Löhne von Temporärangestellten sind in den letzten vier Jahren angestiegen: Über ein Drittel der temporär Beschäftigten verdienten 2014 einen Stundenlohn von über 30 Franken. Im Jahr 2010 erhielten erst etwa ein Viertel über 30 Franken pro Stunde.Zum Thema: Die Temporärarbeit in der Schweiz. Aktualisierungsstudie2014 (Swissstaffing)
Aktualisierungsstudie 201
Studie zeigt: Temporärarbeitende haben einen Qualifikations- und Lohnsprung gemacht.
Innerhalb von einer Woche haben 5500 Personen das Lohngleichheitsmanifest unterzeichnet. Die Initiantinnen haben nun am Montag – einen Tag nach dem internationalen Frauentag – Bundesrätin Simonetta Sommaruga das Manifest überreicht.- Nach der Demo: Frauenbündnis überreicht Lohngleichheitsmanifest (vpod)
Die Einkommensmitte – oder mittlere Einkommensgruppe – umfasst im Folgenden Personen aus Haushalten mit einem Bruttoäquivalenzeinkommen zwischen 70% und 150% des medianen Bruttoäquivalenzeinkommens des jeweiligen Beobachtungsjahrs.