Erwachsenenschutz
Das Erwachsenenschutzrecht umfassend erklärt – mit Praxisbeispielen
Anfang 2013 hat das fortschrittliche Erwachsenenschutzgesetz das alte Vormundschaftsrecht abgelöst. An die Stelle eines starren Massnahmenkatalogs sind unterschiedliche Beistandschaften getreten, die ganz auf die Bedürfnisse der schutzbedürftigen Menschen zugeschnitten werden können. Was dies konkret in der Praxis bedeutet, zeigt dieser für Laien geschriebene Beobachter-Ratgeber zum neuen Gesetz. Die neuen Regelungen zum Erwachsenenschutz können uns alle als Angehörige oder durch einen eigenen Schicksalsschlag von heute auf morgen betreffen. Im Zentrum des Erwachsenenschutzgesetzes steht das Selbstbestimmungsrecht. Mit dem neuen Vorsorgeauftrag kann heute jede handlungsfähige Person selber bestimmen, wer im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit ihr Rechtsvertreter werden soll. Auch die Patientenverfügung wurde neu geregelt.