Rechtsschutz von Asylsuchenden wird gestärkt
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in einem Grundsatzurteil, dass Asylsuchende die falsche Anwendung der Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnung künftig rügen dürfen.
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Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in einem Grundsatzurteil, dass Asylsuchende die falsche Anwendung der Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnung künftig rügen dürfen.
Eine Studie belegt den Anstieg von Gewalt infolge der Flüchtlingskrise in Deutschland. Besonders auffällig ist das Verhalten abgelehnter Asylbewerber aus Nordafrika.
Ein in der Schweiz zum Christentum konvertierter iranischer Asylbewerber darf in seine Heimat weggewiesen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg entschieden. Mit seinem Urteil stützt das Gericht die Schweizer Behörden.EMGR-Urteil no. 60342/16 (Judgements of 19.12.2017)
Mit dem revidierten Asylgesetz, das die Bevölkerung im Juni 2016 deutlich angenommen hat, werden die Asylverfahren markant beschleunigt. Eine Voraussetzung für diese beschleunigten Verfahren sind neue Asylzentren des Bundes, in denen alle Personen und Organisationen, die am Aslyverfahren beteiligt sind, unter einem Dach arbeiten . Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2017 nun einen weiteren Schritt in der Umsetzung der neuen Asylverfahren beschlossen und den Sachplan Asyl (SPA) verabschiedet. Dieser Sachplan legt die Standorte der neuen Zentren des Bundes fest und schafft die Grundlage für die erforderlichen Bewilligungsverfahren.- Neustrukturierung des Asylbereichs – Umsetzung auf Verordnungsebene (EKM)
Fakten statt Mythen N° 114 / 14. Dezember 2017
Für Entscheide in Asylverfahren ist ein seriöser Umgang und korrekte Interpretation von verfügbaren Informationen besonders wichtig, schliesslich geht es um Menschen, die in ihren Heimatländern an Leib und Leben bedroht sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch kürzlich in einem Referenzurteil die Praxis zu Sri Lanka verschärft und sich in einem wesentlichen Argumentationspunkt auf eine Umfrage mit begrenzter Aussagekraft gestützt.
Die Eingrenzung auf einen bestimmten Aufenthaltsrayon kann gegenüber weggewiesenen ausländischen Personen auch dann verfügt werden, wenn zwar keinezwangsweise Ausschaffung, aber eine freiwillige Rückkehr in das Heimatland möglich ist. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Staatssekretariats für Migration (SEM) gut.
Knapp 2000 unbegleitete minderjährige Asylsuchende aus 14 zumeist afrikanischen Staaten, sogenannte UMAs, im Alter von 8 bis 17 Jahren haben 2016 in der Schweiz um Asyl ersucht, 84 Prozent männlichen und 16 Prozent weiblichen Geschlechts. Besonders die Zahl der 13- bis 15-Jährigen hat im Vergleich mit den beiden Vorjahren deutlich zugenommen.
Am 5. Juni 2016 hat das Schweizer Stimmvolk die Neustrukturierung des Asylbereichs angenommen. Im neuen System sollen die Asylverfahren schneller abgeschlossen werden. Gleichzeitig erhalten die Asylsuchenden eine Rechtsvertretung und eine Beratung, welche sie ab Beginn des Verfahrens unterstützen.
Mit dem neuen Asylgesetz dürften den Kantonen weniger Asylsuchende zugewiesen werden. Dennoch ist die Regierung nicht mit allen Neuerungen des Regelwerks einverstanden.
Wird ein Asylgesuch vom Staatssekretariat für Migration (SEM) abgelehnt, so hat die betroffene Person die Möglichkeit eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Grundsätzlich ist es das einzige nationale Gericht, welches über Beschwerden gegen negative Asylentscheide urteilt. Umso wichtiger ist es, dass weitere Beschwerdemöglichkeiten auf internationaler Ebene nicht in Vergessenheit geraten.
Eine Studie des SKMR untersucht, ob die Internierung von Asylsuchenden in geschlossenen Unterkünften in der Schweiz überhaupt verfassungs- und völkerrechtlich zulässig ist. Weiter geht sie der Frage nach, unter welchen Bedingungen eine Freiheitsbeschränkung von Asylsuchenden als Freiheitsentzug betrachtet werden muss. Diese Unterscheidung ist rechtlich von grosser Bedeutung.
Im dritten Quartal 2017 wurden in der Schweiz 4793 Asylgesuche eingereicht, rund 33 % weniger als in der Vorjahresperiode. Im September 2017 wurden 1409 Gesuche registriert, was einem Rückgang von über einem Drittel gegenüber September 2016 entspricht.
Ein junger Äthiopier erhält einen Lehrvertrag, muss das Angebot des Aarauer Restaurants «Schützen» aber ausschlagen. Ihm wird das Arbeitsverbot zum Verhängnis.
Dank der Schweizer Migrationspartnerschaft mit Tunesien sind zahlreiche Asylsuchende in ihre Heimat zurückgekehrt. Doch nicht in allen Bereichen klappt die Zusammenarbeit.
Petition an das Staatssekretariat für Migration
Geflüchtete LGBTI*-Menschen sind eine besonders schutzbedürftige Gruppe von Asylsuchenden. Sie haben ihre Heimat verlassen, weil sie dort ihr Leben nicht gemäss ihrer Geschlechtsidentität, ihren körperlichen Geschlechtsmerkmalen und/oder sexuellen Orientierung leben können – ohne schwerer Diskriminierung oder Gewalt ausgesetzt zu sein. Sie ersuchen deshalb die Schweiz um Schutz und Sicherheit im Rahmen eines Asylantrags.
Amnesty International fordert die Schweiz und die Mitgliedstaaten der EU auf, keine Menschen mehr nach Afghanistan zurückzuschaffen. Viele Betroffene seien Folter ausgesetzt, würden Opfer von Entführungen oder seien durch Bombenangriffe an Leib und Leben bedroht.Die Menschenrechtsorganisation stützt sich mit ihrer Forderung auf Aussagen von Menschen, die aus Norwegen, den Niederlanden, Schweden und Deutschland nach Afghanistan zurückgeschafft wurden.Amnesty kritisiert, die Zahl der Rückschaffungen aus Europas habe in letzter Zeit zugenommen, obwohl auch die Zahl ziviler Opfer in Afghanistan auf einem Höchststand sei.Amnesty International räumt ein, dass die Schweiz in diesem Jahr bislang deutlich weniger Menschen nach Afghanistan zurückgeschickt hat als im Jahr 2016.Nötig sei jedoch ein vollständiger Stopp.
Mit der Neustrukturierung, die eine Beschleunigung der Asylverfahren anstrebt, werden die Weichen im Asylbereich neu gestellt. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM empfiehlt, bei der Umsetzung dem Schutzgedanken höchste Priorität einzuräumen. Die Glaubwürdigkeit und Qualität des Asylverfahrens sollen sich sowohl an den Bedürfnissen der Schutzsuchenden als auch an effizienten Verfahren und einer möglichst schnellen Integration der Schutzbedürftigen messen.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) schreibt das Mandat für die Beratung und Rechtsvertretung im Rahmen des Pilotbetriebs für beschleunigte Asylverfahren in den Bundesasylzentren in Boudry (NE) und Giffers (FR) aus. Die Ausschreibung wird heute publiziert. Die Eingabefrist beträgt 40 Tage.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH bedauert, dass das Bundesverwaltungsgerichtes BVGer die Wegweisung einer Eritreerin bestätigt. Die ungenügende Informationslage zur Situation in Eritrea, auf welche das Gericht selbst immer wieder hinweist, lässt ein solches Urteil aus Sicht der SFH nicht zu.
Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob und unter welchen Umständen die Inhaftierung von abgewiesenen Asylsuchenden zulässig ist. Geniesst die Schweiz dabei freies Ermessen oder ist sie an gewisse grund- und menschenrechtliche Prinzipien gebunden?