Schaffhauser Gemeinden fordern von der KESB bessere Kommunikation
Seit einer Gesetzesänderung vor drei Jahren sind nicht mehr die Vormundschaftsbehörden der Gemeinden für den Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig – sondern die Profi-Behörde Kesb. Das Beispiel des Kantons Schaffhausen zeigt: Grössere Gemeinden kommen zurecht, kleine Gemeinden weniger.