Datenabgleich zwischen AHV und ALV wird beschleunigt
Um den Bezug von Arbeitslosengeld, der wegen einer nicht gemeldeten Erwerbstätigkeit nicht gerechtfertigt ist, noch besser als bisher erkennen und stoppen zu können, wird der Abgleich von Einkommensdaten der AHV mit Daten über Taggeldleistungen der Arbeitslosenversicherung beschleunigt. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der AHV-Verordnung verabschiedet, die auf 1.1.2014 in Kraft treten wird.