Dignitas blitzt vor Bundesgericht ab
Urteil: 1B_130/2013
Das Bundesgericht in Lausanne ist nicht auf eine Beschwerde der Sterbehilfeorganisation Dignitas eingetreten. Hintergrund des Verfahrens war eine Freitodbegleitung im August 2012, bei der die Staatsanwaltschaft die Verlegung der bewusstlosen Sterbewilligen ins Spital angeordnet hatte.