Wenn Ausländer mitsprechen dürfen
Die Berner Ausländermotion droht zu einem unbenutzten Instrument zu werden. Denn wenn Ausländer mit der Politik zufrieden sind, verzichten sie auf ihre Rechte, wie der Extremfall Luxemburg beweist.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Die Berner Ausländermotion droht zu einem unbenutzten Instrument zu werden. Denn wenn Ausländer mit der Politik zufrieden sind, verzichten sie auf ihre Rechte, wie der Extremfall Luxemburg beweist.
Im Zentrum der Studie stehen Staatsangehörige eines EU-/EFTA-Landes, die in der Schweiz eine Tätigkeit gegen Entgelt suchen, ausüben oder ausgeübt haben und hier in eine Notlage geraten sind. Aus dem Personenfreizügigkeitsabkommen ergibt sich für EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz unter anderem ein Recht auf Einreise, Stellensuche sowie Ausübung einer selbst- oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit.
Erklärungsansätze und Analysen zu den wichtigsten Integrationszusammenschlüssen in der Welt
Regionale Integration bestimmt heute nicht nur das Verhältnis und die Beziehungen zwischen Staaten und ihren Akteuren und somit einen bedeutenden Teil der internationalen Politik. Auch das Leben in den jeweiligen Zusammenschlüssen wird zunehmend durch regionale Integrationsprojekte geprägt.Der Band versammelt namhafte Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Internationalen Beziehungen, der Aussenpolitikforschung, der Regionalstudien, der Integrationsforschung sowie der Rechtswissenschaft und der Ökonomie und stellt in einem umfassenden Überblick die wichtigsten regionalen Integrationsprojekte vor.Hierbei werden auch die wichtigsten politikwissenschaftlichen Theorieansätze für regionale Integration sowie die völkerrechtlichen und ökonomischen Grundlagen dargestellt und erläutert.
Die Studie untersucht die Handlungsmechanismen, die die Verhaltensweise und das Vertrauen der Bildungsausländer bei Behördengängen prägen. Für die Untersuchung wurden qualitative und quantitative Analyseverfahren kombiniert angewandt. Bei den qualitativen Analyseverfahren wurden Berater/innen der Ausländerbehörde und Betreuer/innen der Hochschulen interviewt. Ergänzend wurden Studierende bei den quantitativen Analyseverfahren schriftlich online befragt. Die Ergebnisse aus den gewonnenen Daten zeigen deutlich auf, dass die Besucher im Wesentlichen negative Emotionen mit den Ausländerbehörden verbinden und diese Wahrnehmung sehr weit verbreitet ist. Obendrein ignorieren einige Mitarbeiter in den einzelnen Ämtern oft bestehende Richtlinien, lassen sich gar auf „Machtspielchen“ ein. Die den Bildungsausländern willkürlich erscheinenden Entscheidungsprozesse führen unweigerlich zu Ängsten und Misstrauen und belasten die nachfolgenden Behördengänge.
Vernehmlassungsantwort von CURAVIVA Schweiz zu einer entsprechenden Revision des Ausländergesetzes (AuG).Infolge der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 schickte der Bundesrat am 11. Februar 2015 umfangreiche Änderungsvorschläge des Ausländergesetzes in die Vernehmlassung.Am 5. Mai 2015 hat CURAVIVA Schweiz die unten stehnde Vernehmlassungsantwort bei Staatssekretariat für Migration eingereicht. Im Punkt 4 dieser Stellungname finden Sie ein management summary deren vertretenen Standpunkte.
Sie haben studiert, sind gut ausgebildet – und sie sind unentdeckt. Wie die Schweizer Wirtschaft hoch qualifizierte Migranten rekrutieren soll. In der Schweiz leben rund 50'000 hoch qualifizierte Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten, die kaum beachtet werden. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Basler Instituts B,S,S. Unternehmen, die dringend solche Fachkräfte benötigten, stünden vor verschiedenen Hindernissen.Zum Thema:- Studie: Viel ungenutztes Potenzial von Arbeitenden aus Drittstaaten (der arbeitsmarkt)- Link zur Studie- Link zur Broschüre
Das HEKS hat heute an einer Medienkonferenz die in seinem Auftrag vom Basler Institut «B.S.S» erstellte Studie «Hindernisse und Hilfestellungen bei der Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials» vorgestellt. Die Studie zeigt: In der Schweiz lebende, hochqualifizierte Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten stellen ein grosses, bisher kaum beachtetes Potenzial an Fachkräften dar. HEKS fordert, dass diese Ressourcen besser genutzt werden. Unterstützt wird dieses Anliegen von der basel-städtischen Ständerätin Anita Fetz. Sie wird in der Sommersession 2015 ein Postulat einreichen, welches Unternehmen die Rekrutierung und Integration solcher gut ausgebildeter Personen erleichtern soll.- die Broschüre- die Studie- Hindernisse und Hilfestellungen bei der Nutzung von inländischem Fachkräftepotenzial
Mehrsprachige Internetseite zur Unterstützung der Integration von Zugezogenen
Wer aus dem Ausland in den Kanton Aargau zieht, muss sich mit den hiesigen Gepflogenheiten auseinandersetzen und sich über geltende Rechte und Pflichten informieren. Das war bislang nicht immer einfach, insbesondere für nicht Deutsch sprechende Personen. Der Kanton Aargau reagiert darauf mit einer mehrsprachigen Internetseite und setzt damit auf die Eigenverantwortung der Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger.Die Website: Hallo Aargau
Informationen für einen guten Start am neuen Wohnort
Die Bündner Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz. EU/EFTA-Bürger, die zur Stellensuche in die Schweiz gekommen sind, sollen von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden.
Fragen und Antworten
Diese Broschüre informiert über das Freizügigkeitsabkommen sowie über die Umsetzung der Initiative «Gegen Masseneinwanderung» und beantwortet Fragen zu Löhnen, Arbeitsplätzen, Wirtschaft, Zuwanderung und Sozialwerken in Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH äussert sich in einer Medienmitteilung zum Gesetzesentwurf des Bundesrates über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Gemäss SFH ist dieser Entwurf völkerrechtswidrig und führt in eine juristische Sackgasse. Das Asylsystem würde bedroht, da Aufenthaltsbewilligungen für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen ebenfalls der Kontingentierung unterstellt werden sollen. Dies würde jedoch dazu führen, dass jene Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen, die die Quoten überschreiten, ohne den rechtlichen Status, der ihnen zustehen würde, und in vollständiger Unsicherheit in der Schweiz leben müssten. Damit würde eine neue Kategorie von "Sans-Papiers"-Flüchtlingen gebildet.
Die Flüchtlinge bleiben im Gesetzesentwurf des Bundesrates über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative auf der Strecke.
In seinem Vorschlag bekräftigt der Bundesrat zwar, dass die internationalen Verpflichtungen eingehalten werden sollen. Trotzdem führt der Entwurf in eine juristische Sackgasse. «Überschüssige» Flüchtlinge, welche festgelegte Quoten überschreiten, geraten willkürlich in eine unhaltbare Situation grosser Unsicherheit. Die SFH fordert, dass in den schwierigen Verhandlungen, die der Schweiz bevorstehen, die Flüchtlinge nicht auf der Strecke bleiben.
Dass Marc Spescha zum Experten für Migrationsrecht geworden ist, war eher Zufall. Dass er als Ausländeranwalt arbeitet, hat hingegen viel mit seiner Herkunft zu tun.
Das Ausschaffungsregime für kriminelle Ausländer steht. Die von der SVP kritisierte Härtefallklausel ist nach Ansicht eines Staatsrechtlers sehr restriktiv.
Der Nationalrat schwenkt bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative auf die Linie des Ständerats um: Er hat sich für die Härtefallklausel und damit für einen gemässigteren Weg ausgesprochen, der mit den bewährten Rechtsgrundsätzen der Schweiz zu vereinbaren ist. Damit ist der Ausschaffungs-Automatismus vom Tisch. Die Härtefallklausel berücksichtigt das in Art. 5 BV festgeschriebene Verhältnismässigkeitsprinzip in minimaler Weise.
Auf Bundesebene wurden die Bestimmungen betreffend Erteilung der Niederlassungsbewilligung für anerkannte Flüchtlinge geändert. Da die Gemeinden die Sozialhilfe- und Integrationskosten für diese Personen tragen, ist das kantonale Recht daran anzupassen. Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum kantonalen Ausländerrecht mit Bericht zuhanden des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet.
Am 9. Februar 2014 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für eine eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und einer gleichzeitigen Anpassung des Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (EU) unter Wahrung des wirtschaftlichen Gesamtinteresses ausgesprochen. Der Bundesrat hat am Mittwoch verschiedene Entscheide zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen getroffen. So verabschiedete er den Entwurf zur neuen Ausländergesetzgebung sowie ergänzende Massnahmen zu einer besseren Ausschöpfung des inländischen Potenzials an Arbeitskräften. Zudem hat er das Mandat für Verhandlungen mit der EU über das Abkommen zur Personenfreizügigkeit definitiv beschlossen.
Wie weiter nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative und dem Ecopop-Nein? Kantone und Bund liegen sich bereits wegen kleiner Kontingentreduktionen in den Haaren. Patrik Schellenbauer plädiert im Interview mit dem Tagesanzeiger für eine flexible Lösung.