Einbürgerung/Aufenthalt von Menschen mit Behinderung
Bundesgerichtsurteile zum Thema Einbürgerung/Aufenthalt von Menschen mit Behinderung
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Bundesgerichtsurteile zum Thema Einbürgerung/Aufenthalt von Menschen mit Behinderung
Das Gemeindeamt hat einen Deutschtest entwickelt, mit dem die Gemeinden die sprachliche Integration von Einbürgerungswilligen überprüfen können. Der neue Test sorgt für eine einheitliche Beurteilung nach dem neusten fachlichen Stand. Er steht den Gemeinden ab sofort zur Verfügung.
Einbürgerung ist in der Schweiz ein heisses Eisen: Angesichts der steigenden Einwanderungszahlen soll die Einbürgerungspraxis verschärft werden. Aber nicht alle Ausländer, die berechtigt wären, wollen sich auf dieses lange Verfahren einlassen.
Der Bundesrat hat das Bürgerrechtsgesetz revidiert und die Vorlage dem Nationalrat zur Durchsicht überreicht. Weil das Einbürgerungsverfahren auf der Ebene der Kantone unterschiedlich ausgestaltet ist, hat die Vorlage zum Ziel, die Einbürgerung zu vereinheitlichen und die Anforderungen an die Integration zu definieren.
Neue Regelung für Einbürgerungen
Der Nationalrat will Einbürgerungen strengeren Bedingungen unterstellen als der Bundesrat. Das gilt sowohl bei der Aufenthaltsdauer wie auch bei den Kriterien für die Integration. Zum Thema:- Ein längerer Weg zum Schweizer Pass (NZZ)- «Das ist eine Ohrfeige ins Gesicht aller Jugendlichen» (Der Bund)
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat die Revision des Bürgerrechtsgesetzes nur mit 12 zu 8 Stimmen verabschiedet. Wenige Hürden wurden gesenkt, etliche klar erhöht. Zum Thema: «Im Sinne der SVP verschärft» (Der Bund)
Newsletter der Integrationsförderung
Seit dem Erscheinen des Handbuchs Einbürgerungen im Mai 2002 haben das Bundesgericht und das Zürcher Verwaltungsgericht verschiedene grundlegende Urteile erlassen und das Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts sowie die kantonale Bürgerrechtsverordnung sind in mehreren Bereichen geändert worden.
Immigranten aus Ex-Jugoslawien und der Türkei werden bei Einbürgerungsverfahren durch Gemeindeversammlungen eher abgelehnt als Westeuropäer. Das hat der Politikwissenschaftler Dominik Hangartner herausgefunden. Im Interview mit UZH News interpretiert er seine jüngsten Forschungsergebnisse. Zur Website von citizenship.ch
Die Integration der Ausländer funktioniere im Ganzen gut, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga vor den Medien, sei aber noch zu verbessern. Durch die Gesetzesrevision, die nun an das Parlament geht, soll diese Aufgabe mehr Verbindlichkeit erhalten. Angesprochen sind beide «Seiten», die Zuwanderer und das Aufnahmeland.
Wenn der Zugang zum Schweizerpass erschwert wird, so wie das der Nantionalrat diese Woche beschlossen hat, müsste die Schweizer Nationalmannschaft auf viele Talente verzichten.
Die geplanten Verschärfungen bei der Einbürgerung treffen vor allem Personen aus Drittstaaten und junge Ausländer.
Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, ist enttäuscht über die heute vom Nationalrat beschlossenen Verschärfungen bei der Revision des Bürgerrechtsgesetzes. Vor allem an die jungen Ausländerinnen und Ausländer und an die Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten wird damit ein negatives Signal gesendet.
Die aktuelle Debatte über den Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft ist Teil einer breiter angelegten Diskussion über Zuwanderung und Integration. Während man das Konzept «Integration» in Europa unterschiedlich definiert, herrscht ein allgemeiner Konsens darüber, wie man den Integrationsgrad eines Ausländers beurteilt.
Der Nationalrat hat am 13. März dem Vorschlag der vorberatenden Kommission zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) zugestimmt. Geplant ist, dass die Hürden für die Einbürgerung erhöht werden und eine Einbürgerung somit erschwert wird.
Der Nationalrat will Einbürgerungen strengeren Bedingungen unterstellen als der Bundesrat. Das gilt sowohl bei der Aufenthaltsdauer wie auch bei den Kriterien für die Integration.
Das Bürgerrechtsgesetz ist in Revision. Die EKM hat die zahlenmässigen Auswirkungen der Vorschläge des Bundesrates und jene der SPK des Nationalrates untersuchen lassen. Laut diesen Schätzungen wird die Zahl der Einbürgerungen in den nächsten Jahren um 3500 bis 5500 Personen jährlich zurückgehen. Ausschlaggebend ist die Änderung, wonach nur noch Personen mit einer C-Bewilligung ein Einbürgerungsgesuch stellen dürfen.
Der Wunsch, sich einbürgern zu lassen, entspricht dem Anliegen, als gleichberechtigtes Gesellschaftsmitglied wahrgenommen zu werden und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Einbürgerung ist Ausdruck dafür, dass sich eine Person als Teil der Gesellschaft versteht, in der sie lebt. Von Seiten der Aufnahmegesellschaft bedeutet die Einbürgerung die Anerkennung einer Person als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft. Sie ist Ausdruck für das gesellschaftliche Bestreben, Ausländerinnen und Ausländer als aktive Bürgerinnen und Bürger zu betrachten.
Einbürgerungen stehen in der politischen Diskussion. Der Nationalrat wird in der Herbstsession die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes beraten. Nun legt die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM eine neue Studie vor, welche die Einbürgerungszahlen der letzten 20 Jahre analysiert. Zudem macht die Kommission Vorschläge und Empfehlungen für ein zeitgemässes Bürgerrecht.
Einbürgerungen stehen in der politischen Diskussion. Der Nationalrat wird in der Herbstsession die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes beraten. Nun legt die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM eine neue Studie vor, welche die Einbürgerungszahlen der letzten 20 Jahre analysiert. Zudem macht die Kommission Vorschläge und Empfehlungen für ein zeitgemässes Bürgerrecht.Zum Thema: 3500 Einbürgerungen weniger im Jahr (Tages-Anzeiger)