Basler Polizei hatte bei einer Ausschaffung einen verbotenen Taser dabei
Bei einer Zwangsausschaffung waren Basler Polizisten mit Taserpistolen ausgerüstet, obwohl das verboten ist. Der Polizeisprecher rechtfertigt sich. V
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Bei einer Zwangsausschaffung waren Basler Polizisten mit Taserpistolen ausgerüstet, obwohl das verboten ist. Der Polizeisprecher rechtfertigt sich. V
In ihrem heute veröffentlichten Bericht zieht die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) erneut Bilanz über die im Zeitraum von Mai 2015 bis April 2016 begleiteten 43 Zuführungen und 53 zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg. Die Kommission beurteilt die seit 2012 in die Wege geleiteten Fortschritte insgesamt als positiv. Weiteren Handlungsbedarf ortet die Kommission jedoch bei der nach wie vor systematisch zur Anwendung kommenden Teilfesselung sowie im Bereich der polizeilichen Zuführungen. Bei der Rückführung von Familien legt die Kommission den Behörden nahe, dem Kindeswohl höchste Bedeutung beizumessen.
Die Inhaftierung einer Person in einem Dublin-Verfahren darf nicht allein deshalbangeordnet werden, weil der oder die Betroffene bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt hat. Die erstmalige richterliche Prüfung einer Dublin-Haft muss zudem so rasch wie möglich erfolgen, wobei als Richtschnur eine Dauervon 96 Stunden gilt.
Die Linke ist sich uneinig über die Asylgesetzrevision, ebenso die WOZ-Redaktion. Leisten Sie sich eine eigene Meinung!
Das Berner Kantonsparlament hat Polizeidirektor Hans-Jürg Käser bei seinen Plänen zur Umnutzung des Jugendheims Prêles als Ausschaffungsgefängnis den Rücken gestärkt. Der Grosse Rat lehnte zwei Vorstösse für andere Nutzungen ab.
Wer sind die «Gratisanwälte», über die die SVP vor dem Asylreferendum am 5. Juni schimpft? Hier kommen zum ersten Mal die Juristen, die Aslysuchende beim Verfahren begleiten, selber zu Wort.
Schwere Vorwürfe ans Staatssekretariat für Migration (SEM): Asylsuchende sollen bei den Erstbefragungen in den Empfangszentren (EVZ) immer wieder gedemütigt, eingeschüchtert und beleidigt werden. Die schlimmsten Vorkommnisse werden dem EVZ in Kreuzlingen angelastet – Nachfrage beim SEM.
Die kostenlosen Rechtsvertreter für Asylsuchende spielen in den beschleunigten Verfahren eine zentrale Rolle. Der Bund stellte sie und die neuen Verfahrensabläufe am Mittwoch bei einem Rundgang vor Ort vor.
Anstelle von Flüchtlingen schleuste das Staatssekretariat für Migration gestern Journalisten durch die einzelnen Schritte des neuen Asylsystems. Dabei zeigt sich: effizienter geht es kaum. Ein Augenschein vor Ort – aus Sicht des fiktiven Syrers Farsi.
Urteil 2C_207/2016 vom 2. 5. 16 – BGE-Publikation
Asylbewerber dürfen nicht nur deshalb inhaftiert werden, weil ein anderer Dublin-Staat für sie zuständig ist. Zudem muss das Bundesverwaltungsgericht Haftbeschwerden künftig schneller behandeln.
Asylsuchende werden bei Befragungen eingeschüchtert, angeschrien und beschimpft. Das sagen Dolmetscher, Hilfswerke und Rechtsvertreter.Die Vorwürfe sind happig. Mitarbeiter des Staatssekretariats für Migration (SEM) schrien Asylbewerber bei den Befragungen in den Empfangszentren des Bundes an.Kommentar:- Gefährlich für echte Flüchtlinge (Tages-Anzeiger)
Tunesien, Algerien und Marokko
Nach den Balkan-Staaten will Deutschland weitere Staaten als sicher erklären. Am Freitag stimmte der Bundestag für eine entsprechende Deklarierung von Tunesien, Algerien und Marokko. Das Ziel: Schnelle Asylverfahren und Abschiebungen.
Am 5. Juni 2016 wird über das Asylgesetz für beschleunigte Asylverfahren abgestimmt. Die EKM befürwortet die Gesetzesrevision.
Immer wieder wird in der öffentlichen Diskussion rund um die Asylfrage mit «Scheinflüchtlingen», «Asylmissbrauch» und anderen Schlagworten argumentiert, die den Schutzbedarf asylsuchender Personen in Zweifel ziehen. Doch die Realität ist eine andere: Die Statistiken zeigen, die grosse Mehrheit der gesuchstellenden Personen braucht den Schutz der Schweiz.
Es sind Menschen zu uns gekommen, die vor Krieg und Diktatur geflüchtet sind. Im Rahmen der Schweizerischen Gesetzgebung wird entschieden, wer bleiben darf und wer zurückgehen muss. Ein Bericht von einer ersten Kontaktnahme mit solchen unglücklichen Menschen weckt Emotionen.
Weil junge Asylbewerbende nicht immer ihr wahres Alter angeben, setzt der Bund auf Handknochenanalysen. Ärzte wehren sich gegen diese Methode.
Sind Asylsuchende, die sich als minderjährig ausgeben, wirklich unter 18 Jahre alt? Zur Klärung dieser Frage setzen die Schweizer Migrationsbehörden in bestimmten Fällen auf Röntgenuntersuchungen. Doch die Fachgesellschaft für Kinder-Radiologie hält diese Methode für unbrauchbar.
Evaluation der Rechtsvertretung
Am 5. Juni 2016 wird das Schweizer Volk über das Referendum gegen Änderungen des Asylgesetzes abstimmen. Dabei geht es vor allem um Massnahmen zur Beschleunigung des Asylverfahrens. Um sicherzustellen, dass die Verfahren trotz Beschleunigung rechtsstaatlich korrekt ablaufen, soll Asylsuchenden bereits im erstinstanzlichen Verfahren eine unentgeltliche Rechtsvertretung zugeordnet werden, welche sie bei allen Verfahrensschritten begleiten wird.
Die langen Verfahrensdauern wurden oft bemängelt. Jetzt sind Verkürzungen gesetzlich vorgesehen.Viele Bürger und Bürgerinnen sind verunsichert. Mit Gefühl verfolgen sie die Medienberichte über die Asylströme auf dem Balkan. Mit einiger Beklemmung vernehmen sie von einer generalstabsmässigen «Notfallplanung» für eine allfällige Flüchtlingswelle an der Schweizer Grenze. Auch die Prognosen der zukünftigen Sozialkosten im Asylbereich verunsichern die Leute.Zum Thema:- Diktatorisch, teuer, untauglich (Tages-Anzeiger)