Grundsätze des Behindertenkonzepts werden beibehalten
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) hat nach Vorliegen der Resultate einer Zwischenanalyse entschieden, die Umsetzung des Behindertenkonzepts, auch bekannt unter dem Namen «Berner Modell», fortzuführen. Allerdings kann die Vorgabe der Kostenneutralität ohne grundlegende Änderungen am Modell nicht eingehalten werden. An den Grundsätzen des Behindertenkonzepts, der vermehrten Wahlfreiheit für den Menschen mit Beeinträchtigung und der Anpassung der Finanzierungssystematik, hält die GEF fest. Es ist allerdings notwendig, die finanzielle Steuerung zu überprüfen und zu intensivieren.